Silvesterfest Jolka

Veranstaltungsinformationen
Event Datum 30. Dezember 2023
Beginn 13:00 Uhr; 16:00 Uhr
Ende
Veranstaltungsort Kulturzentrum GBS – Ballenhof
Veranstalter FSKV Prestige e.V.
Beschreibung

Wann?

30.12. (Sa.) / Beginn 13:00 oder 16:00 Uhr

Wo?
Kulturzentrum GBS – Ballenhof
Friedrich-Ebert-Straße 3-5
48268 Greven
Anfahrt: Philipp-Manz-Straße

Info: Die Tickets sind personalisiert.

Der Einlass ist 30 Minuten vor Beginn!

Bei Fragen oder Anmerkungen sind wir unter "info@prestige-ev.de" oder unter der Telefonnummer "01523 387 37 17" erreichbar.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen des Veranstaltenden

Teilnahmebedingungen an Veranstaltungen von Prestige e.V. 

Für die Angebote von Freizeiten, Seminaren, Lehrgängen, Ausflügen, Events, Tagungen sowie anderen Aktivitäten, nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt, die auf der Homepage des Familien-, Sport- und Kulturverein Prestige e.V. (Prestige e.V.) www.prestige-ev.de  und auf jeglichen Seiten sozialer Medien aufgeführt sind, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen.  
Alle Veranstaltungen, bei denen der Veranstalter nicht der Prestige e.V. ist, sind nur Bestandteil einer Informationsweitergabe durch Prestige e.V. Die jeweils angeführten Veranstalter haben eigene AGB. Diese sind bei dem Anbieter zu erfragen. Ein Kontakt mit den externen Anbietern über die Internetpräsenz „www.prestige-ev.de“ stellt keinen Vertragsabschluss dar. Änderungen im Angebot sind durch die Veranstalter möglich.  
Für die Veranstaltungen des Prestige e.V., nachfolgend auch „Veranstalter“ oder „Verein“ genannt, gelten folgende Geschäftsbedingungen:  

1 – Vertragsgegenstand und Geltungsbereich  
(1.1.) Vertrag 

Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter an sämtlichen Veranstaltungen, die vom Verein angeboten werden. Dies gilt ebenfalls für Großveranstaltungen; Großveranstaltungen definieren sich als Ausrichtung mit mindestens 100 Teilnehmenden/Gästen. Alle Angaben über Leistungen, Programme, Termine, Zeiten und Preise entsprechen jeweils dem Stand der Drucklegung der Angebote. Es gelten stets nur die Angaben des letzten Drucktermins.  

(1.2.) Teilnehmer:in 

Als Teilnehmer:in ist jede natürliche Person anzusehen, die volljährig ist. Teilnehmende sind auch Minderjährige, die aufgrund der Einwilligung bzw. Zustimmung ihrer gesetzlichen vertretenden Person an einer Veranstaltung teilnehmen.  

(1.3.) Geltungsbereich 

Dem Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Veranstaltungsteilnehmenden liegen ausschließlich die vorliegenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen sowie die Hausordnung des Veranstalters zugrunde. Die Hausordnung ist im Anhang an die Teilnahmebedingungen aufgeführt. 

2 – Anmeldung 
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters kann per E-Mail, per Post oder anderweitig schriftlich erfolgen. Sofern die Benutzung von Anmeldeformularen Voraussetzung für die Teilnahme ist, müssen die dafür zur Verfügung gestellten Formulare benutzt werden. Zudem ist die Anmeldung zu Veranstaltungen verbindlich.  

3 – Datenschutz
Der Verein verarbeitet die Daten der Teilnehmenden DSGVO-konform. Beachten Sie hierzu bitte die Datenschutzverordnung auf www.prestige-ev.de.  

4 – Abweichungen vom Vertrag  
Der Veranstalter ist aus wichtigem Grund berechtigt, Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages vorzunehmen, soweit die Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen.  

5 – Kein Rechtsanspruch auf Teilnahme  
Die Teilnehmenden haben keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen entgegenzunehmen, sofern die vorhandenen Kapazitäten es zulassen. Die Anmeldung ist eine verbindliche Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an der Veranstaltung.  
Der Vertrag kommt mit Zusendung einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Der Versand der Rechnung gilt ebenfalls als Anmeldebestätigung. 

6 – Zahlungsbedingungen 
Sofern keine anderweitigen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Zahlung mit Erhalt der Anmeldebestätigung sofort fällig. Bei Veranstaltungen ohne Vorauszahlung ist der Teilnahmebeitrag zu Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung können die Teilnehmenden von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, Schadensersatz oder Stornogebühren zu verlangen. 

7 – Rücktritt  

(7.1.) Seitens des Veranstalters  

Der Veranstalter hat das Recht, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl oder anderen Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen oder ein wichtiger Grund für die Absage gegeben ist, Veranstaltungen abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch steht den Teilnehmenden nicht zu. Dies gilt auch, wenn eine Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden muss und eine vorherige Benachrichtigung der Teilnehmenden nicht mehr möglich ist. Der Veranstalter und seine Vertragspartner:innen zur Erbringung der Leistung (Fremdleister:in) sind zudem berechtigt, wegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Naturkatastrophen, Streiks, Krisenfälle o.Ä.) vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen erfolgt die Rückerstattung der bereits entrichteten Zahlungen. 

(7.2.) Seitens der Teilnehmenden  

Bei Absage der Veranstaltung nach Abgabe einer Teilnahmebestätigung, müssen die tatsächlichen Kosten durch die Teilnehmenden getragen werden. Erfolgt eine Absage zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.  
Bei Nichterscheinen der Teilnehmenden ohne Abmeldung wird ebenfalls die gesamten Teilnahmegebühr berechnet.  
Bei Rücktritt von Veranstaltungen mit Teilnahmegebühr, kann bei nicht mehr rechtzeitigen Absagen eine Stornogebühr erhoben werden.  

(7.3.) Mitteilung des Rücktritts  

Sämtliche Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels oder das Datum des Eingangs der E-Mail. Die Vertretung einer angemeldeten Person ist dem Veranstalter vor dem Veranstaltungstermin schriftlich anzuzeigen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Der Anspruch auf Teilnahme besteht auch erst dann, wenn die Vertretung der angemeldeten Person durch den Veranstalter genehmigt wird.  

(7.4.) Kosten durch frühzeitige Abreise

Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung für Teilnehmende, haben diese, unabhängig von den Gründen des Abbruchs, die Kosten für die Abreise selbst zu tragen.  

8 – Haftung und Haftungsbegrenzung 
(8.1.) Haftung seitens des Veranstalters  

Der Veranstalter haftet während der Durchführung der Veranstaltung für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten. Vermittelt der Veranstalter im Rahmen einer Veranstaltung Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für deren ordnungsgemäße Erbringung. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Eigentum der Teilnehmenden, solange kein grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters vorliegt. Haftet der Veranstalter für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist seine Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen der/die Anbieter:in bei Beauftragung aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.  

(8.2.) Schadensersatz 

Schadensersatzansprüche – gleich, aus welchem Grund, einschließlich unerlaubter Handlung – sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters, einer gesetzlich vertretenden Person oder Erfüllungsgehilfen oder durch eine Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht ist.  

(8.3.) Haftung seitens der Teilnehmenden  

Die Teilnehmenden haften für die ordnungsgemäße und wahrheitsgetreue Erbringung der Voraussetzungen zur reibungslosen Durchführung der Veranstaltung (z.B. Beibringung der Unterlagen, Zahlung des Teilnahmepreises, rechtzeitiges Erscheinen zu Ab- und Anfahrt). Werden durch Teilnehmende materielle oder immaterielle Vermögensgegenstände des Veranstalters bzw. von Dritten (Fremdleister:in) beschädigt, haften die Teilnehmenden für die Wiederherstellung bzw. für den Schadensersatz. 

(8.4.) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung  

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung haben die Teilnehmenden innerhalb zweier Wochen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Maßnahme gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können die Teilnehmenden Ansprüche geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Vertragliche Ansprüche der Teilnehmenden verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsende.  

9 – Führungszeugnis  
Zum Schutze der Mitglieder werden Führungszeugnisse von Ehrenamtler:innen, die Kinder- und Jugendveranstaltungen leiten, von Mitgliedern, die in Ämter mit Führungsposition gewählt werden und diese einnehmen, und von sonstigen Führungspositionen angefordert. Diese werden vertraulich behandelt, von einer beauftragten Person eingesehen und nicht archiviert.  

10 – Hausordnung & Verhaltenspflichten  
(1.) Die Teilnehmenden haben während der Veranstaltungen den Anweisungen der Gruppenleitenden Folge zu leisten. Sie sind insbesondere verpflichtet, an Gruppenaktivitäten teilzunehmen. Es besteht Anwesenheitspflicht.  
(2.) Der Genuss von Nikotin, Alkohol und anderen bewusstseinsverändernden Mitteln ist vor Erreichen der Volljährigkeit verboten.  
(3.) Das Mitführen und Gebrauchen von Waffen und waffenähnlichen, gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet.  

(4.) Tagesgästen ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung der Gruppenleitung gestattet. Tagesgäste haben die ihnen dabei entstehenden Kosten selbst zu tragen.  
Der Veranstalter ist berechtigt, Unbefugte des Hauses, der Herberge bzw. der Unterkunft zu verweisen, sofern sie gegen den Zweck und die Ordnung der Veranstaltung verstoßen.  

(5.) Die Teilnehmenden und Besuchenden sind verpflichtet, mit Fremdeigentum fürsorglich umzugehen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden von der verursachenden Person selbst getragen. Es ist mit disziplinarischen Maßnahmen zu rechnen. 

(6.) Physische und psychische Gewaltanwendung seitens der Teilnehmenden ist nicht gestattet.  Verstöße gegen die Haus- und Veranstaltungsordnung werden nach Schwere des Vergehens bemessen und durch Disziplinarmaßnahmen geahndet. Im Einzelfall können Verstöße zum Ausschluss der Teilnehmenden von der Veranstaltung führen. Über den Ausschluss entscheidet die Hauptleitung in Absprache mit dem AJM-Vorstand. Rückfahrtkosten sind selbst zu tragen.  Anschließend sind bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen. Spätestens am Folgetag sind Betroffene abzuholen, ansonsten werden sie kostenpflichtig nach Hause geschickt.  

(7.) Physische und Psychische Gewaltanwendung seitens der Gruppenleitenden ist streng untersagt.   

(8.) Die von der Maßnahmenleitung bestimmte Nachtruhe ist einzuhalten.  

(9.) Alle Organisator:innen und Helfer:innen arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich und betreuen Ihre Kinder nach bestem Wissen und Gewissen.

Neben den AGB des Veranstalters gelten ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform. Komplette AGB ansehen (Druckversion)

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🟢 Kind - Sa. 30.12. 13 Uhr (mit Geschenk)

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25,00 € / Ticket

🟢 Eltern - Sa. 30.12. 13 Uhr

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10,00 € / Ticket

🟢 Kind - Sa. 30.12. 16 Uhr (mit Geschenk)

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25,00 € / Ticket

🟢 Eltern - Sa. 30.12. 16 Uhr

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10,00 € / Ticket