Menden goes Malle

Die Mallorca Party auf der Höhe

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Veranstaltungsinformationen
Event Datum 20. September 2024
Beginn 19:00
Ende 02:00
Veranstaltungsort Wilhelmshöhe Menden
Schwitter Weg 29
58706 Menden
Veranstalter MBSV von 1604 e.V.
Beschreibung

Lasst es uns noch einmal tun und zum Ende des Sommers 2024 - Sonne, Strand und die Hits vom Ballermann nach Menden holen.

Mallorca auf der Wilhemshöhe und Ihr könnt mit dabei sein!

Malin Brown, KreisligaLegende und Schürze werden euch am 20.09.2024 ab 19:00 Uhr einheizen und unsere ÖttiBoyz aus Menden sind natürlich auch am Start. Zwischendurch gibt es noch ordentlich etwas von den DJs Nino & Stevie auf die Ohren

Wir werden sehen wie textsicher ihr wirklich seid!

Eintritt gibt es für 22€ hier online und ab jetzt auch im Salsa Menden (Marktplatz 1, 58706 Menden). Einfach an der Theke fragen oder den QR scannen und Tickets sichern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen des Veranstaltenden

Den Besuchern von Veranstaltungen ist das Mitführen einiger Sachen in Anlehnung u. a. an die Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättVO-NRW) im Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz (VersammlG), das Waffengesetz (WaffG) und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt.

1. Waffen aller Art u.a. gemäß Waffengesetz (WaffG) sowie Wurfgeschosse, aber auch Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können bzw. die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind.
2. Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
3. Laserpointer
4. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen (Verbot bzgl. der Gassprühdosen gilt nicht, wenn Reiz- oder Wirkstoffe als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sind, die Gegenstände in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und zum entsprechenden Nachweis dieser Voraussetzungen ein amtliches Prüfzeichen tragen).
5. Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind etc.)
6. Brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material (z. B. größere Mengen an Papier, Papierrollen, Tapetenrollen, Konfetti etc. aber auch Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann) und sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer etc.
7. Speisen mit Ausnahme von Sweets (Bonbons, Gummibärchen, Kekse, Lutscher, Haribo, Tic Tac etc.) sowie Baby- und Kleinkindernahrung
8. Getränke aller Art sowie Flaschen aller Materialien und Becher, Krüge, Dosen sowie Glas (aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material). Ausnahmen gelten für Gäste, die krankheitsbedingt Getränke mitführen müssen. Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises dürfen dann bis zu 0,5 l PET und/oder Tetrapack mitgeführt werden. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.
9. Die Mitnahme von Fahnen und Transparenten in die Wilhemshöhe, wird dann gestattet, wenn folgende Kriterien erfüllen werden: a) es bedarf einer Herstellerbescheinigung, in der die exakte Stoffbezeichnung, die Materialzusammensetzung, sowie Brandschutzklasse genau aufgeführt ist. Zur Mitnahme wird die Brandschutzklasse B1 vorausgesetzt. b) die Kanten müssen zur Vermeidung von Verletzungen abgerundet sein c) der Stab muss aus Holz (leicht brechbarem, aber nicht splitternden Material) bestehen und darf nicht länger als 1 m und der Stangendurchmesser nicht größer als 2 cm sind) eine Gefährdung oder Sichtbehinderung Dritter muss durch einen ordnungsgemäßen und verantwortungsbewussten Umgang gewährleistet werden e) Transparente, sowohl aus kommerzieller Herstellung, als auch selbstgebaute, dürfen eine maximal Größe von einem Quadratmeter nicht überschreiten.
10. Trillerpfeifen oder ähnliche Gegenstände zur Erzeugung greller Töne (z. B. Gasdruckfanfaren)
11. Rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial
12. Rucksäcke und Taschen größer als DIN A 5, Schirme, Stöcke (Stöcke für Gehbehinderte ausgenommen) - dürfen nicht in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden.
13. Die Mitnahme von Foto-/Videokameras und sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten ist grundsätzlich bei sämtlichen Veranstaltungen nicht gestattet, mit Ausnahme bei Sportveranstaltungen zu privaten Zwecken i. d. Regel erlaubt; nicht jedoch zur kommerziellen Nutzung.

Neben den AGB des Veranstalters gelten ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform. Komplette AGB ansehen (Druckversion)

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