Event Datum | 15. November 2025 | |
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Beginn | 18:00 Uhr Einlass ab 16:00 Uhr | |
Ende | 23:30 Uhr | |
Veranstaltungsort | Stadthalle Lauda | |
Veranstalter | Eiersheimer Musikanten, Brückenstr. 7, 97941 Tauberbischofsheim | |
Eventcode | 41VM-X28G-K5UN |
Im folgenden sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Gast einer Veranstaltung (Diejenige Person welche Tickets einer Veranstaltung über das System reserviert / kauft) nachfolgend "Gast" und der Plattform easy-tickets.app nachfolgend "easy-tickets.app" aufgeführt.
§1 easy-tickets.app stellt eine Plattform zur Verfügung, auf der Veranstalter Events erstellen und Gästen zur Reservierung/Kauf von Tickets bereitstellen können sowie die dort erstellten Tickets verwalten können. easy-tickets.app ist nicht verantwortlich für erstellte Veranstaltungen, deren Richtigkeit, Verfügbarkeit oder Durchführung. Ebenfalls hat easy-tickets.app keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit von Tickets sowie das bereitgestellte Kontingent. Ferner obliegt die Einlasskontrolle dem Veranstalter.
§1.1 easy-tickets.app ist bemüht die Verfügbarkeit der Plattform weitestgehend aufrecht zu erhalten. Trotz dieser Bemühungen kann es zu kurzfristigen und unerwarteten Ausfällen der Plattform kommen. easy-tickets.app haftet in diesem Fall nicht für daraus entstandene Schäden.
§2 Zur Erbringung des Services der Ticketbereitstellung ist es notwendig, Daten des Gastes zu verarbeiten und zu speichern. Mit der Nutzung des Services erklärt der Gast seine Einverständnis zur Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu zwecken der Serviceerbringung durch easy-tickets.app und dessen Unterauftragsverarbeitern. easy-tickets.app tritt an die Stelle des Auftragsverarbeiters nach DSGVO. Der Verantwortliche für die Verarbeitung ist der Veranstalter.
§3 Der Gast hat seine Daten wahrheitsgemäß anzugeben und hat sicherzustellen, dass er jederzeit in der Lage ist, über die hinterlegte E-Mail Adresse, E-Mails von easy-tickets.app zu empfangen. Dabei ist auch das Spam-Postfach zu prüfen.
easy-tickets.app übernimmt keine Haftung für Schäden welche aufgrund von nicht erhaltenen E-Mails (speziell Online-Tickets) entstehen.
§4 easy-tickets.app verwendet die erhobenen Daten lediglich zu Zwecken der Service-Erbringung als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Veranstalters. Grundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe bildet die Datenschutzerklärung welche unter https://easy-tickets.app/disclaimer zu finden ist.
§5 Die erhobenen Daten des Gastes werden dem Veranstalter zu Zwecken der Veranstaltungsdurchführung bereitgestellt. Dabei hat der Veranstalter die Möglichkeit die Daten von der Plattform herunterzuladen und zu speichern. easy-tickets.app haftet nicht für Schäden und Datenschutzverletzungen welche Aufgrund von unsachgemäßer oder rechtswidriger Handlung bzw. nicht zweckgebundener Nutzung der Daten durch den Veranstalter oder Dritte entstehen, nachdem die Daten von der Plattform heruntergeladen wurden.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten zusätzlich zwischen dem Veranstaltenden und dem Gast dieser Veranstaltung. Der Veranstaltende trägt die alleinige Veantwortung für richtigkeit und durchführbarkeit der nachfolgende Bedingungen. Sollten einzelne oder alle der nachfolgenden Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, hat dies keinen Einfluss auf die Bedingungen der Plattform oder andere Bedingungen (Salvatorische Klausel).
Veranstaltung: 100 Jahre Eiersheimer Musikanten
Datum: 15.11.2025
Ort: Stadthalle Lauda
Veranstalter: Eiersheimer Musikanten
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstalterseite https://www.eiersheimer-musikanten.de/home/tickets/
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Ticketplattform des Veranstalters oder persönlich am Veranstaltungsort möglich.
2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Buchen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.
2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Preise
3.1. Der im Ticketportal genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.
3.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.
3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweis zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig.
4.2. Zahlung per Vorkasse:
Zahlt der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Veranstalter von dem Vertrag zurück, verliert der Teilnehmer damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Durch die Überweisung entstehende Gebühren trägt der Teilnehmer.
4.3. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos,), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter.
Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.
5. Kartenrücknahme und Kartenumschreibung
5.1. Bezahlte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
5.2. Bei einer Absage der Veranstaltung, noch bevor diese begonnen hat, werden die betroffenen Eintrittskarten gegen Rückerstattung des Eintrittspreises, ohne zusätzliche Gebühr und ohne die – soweit angefallen – Bearbeitungs- und/oder Post-Versand-Gebühr, zurückgenommen.
6. Kartenverlust
6.1. Bei Verlust einer Eintrittskarte kann bis 60 Minuten vor Beginn der Veranstaltung, für die die Eintrittskarte verloren gegangen ist, einmalig und gebührenpflichtig die Ausstellung einer Ersatzkarte beantragt werden, wenn der Besucher glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde und letztlich verloren gegangen ist. Die Ausstellung einer Ersatzkarte (Duplikat) kann nur durch den Besteller, auf den die Karte/-n ausgestellt ist/sind, oder den personalisierten Nutzer unter Vorlage eines Lichtbildausweises beantragt werden. Ersatzkarten werden grundsätzlich nur diesen Personen ausgehändigt. Die Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte beträgt 5,00 Euro.
7. Weiterveräußerung und Weitergabe von Eintrittskarten
7.1. Der Kartenbesteller erklärt durch die Akzeptanz dieser Bedingungen, die Eintrittskarten ausschließlich zur privaten Nutzung zu erwerben.
7.2. Die Weiterveräußerung von Eintrittskarten ist in nachfolgend benannten Fällen untersagt (Abtretungsverbot); eine Zustimmung wird in diesen Fällen nicht erteilt:
a) bei einer Veräußerung oder Weitergabe von Eintrittskarten oder dem Erwerb von Eintrittskarten für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerbsmäßigen und/oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,
b) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten über nicht autorisierte Internetplattformen wie z.B. insbesondere eBay oder nicht autorisierte Online-Ticket-Börsen (z.B. viagogo) oder nicht autorisierten Internet-Auktionen jeweils mit Ausnahme einer Veräußerung im Wege des sog. Sofortverkaufs bzw. Sofortkaufs zu einem Preis, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder aufgrund der Weiterveräußerung der Eintrittskarte auf diesem Wege entstanden sind bzw. entstehen (z.B. Porto- und/oder z.B. eBay-Gebühr o.Ä.), nicht übersteigt,
c) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten zu einem Preis, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder der Weiterveräußerung der Eintrittskarte entstanden sind bzw. entstehen, übersteigt,
d) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten, um Gewinn zu erzielen, oder einem Erwerb von Eintrittskarten im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen, wobei Gewinnerzielungsabsicht in diesem Sinne die Absicht einer Veräußerung zu einem Preis meint, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder der Weiterveräußerung der Eintrittskarte entstanden sind bzw. entstehen, übersteigt,
e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Eintrittskarten zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder (Preis-)Gewinn oder als Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
f) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten ohne Hinweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.3. Die Weiterveräußerung oder die Weitergabe von Eintrittskarten unter Wahrung der in Ziffer 7.2 b) bis f) benannten Maßgaben bleibt unberührt.
7.4 Der Veranstalter kann die Abgabe und Übersendung von Eintrittskarten an solche Personen verweigern, die gegen vorstehende Regelungen in Ziffer 7.2. verstoßen haben oder den Versuch einer Weiterveräußerung unternommen haben, die einen Verstoß gegen die vorstehenden Regelungen in Ziffer 7.2. darstellt. Gleiches gilt für Personen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerbsmäßig oder kommerziell mit Karten handeln. In diesem Fall ist der Veranstalter auch berechtigt, bereits angebotene und/oder dem Besteller zum Ausdruck zur Verfügung gestellte bzw. an den Besteller übersandte Eintrittskarten, im Falle des Verstoßes gegen vorstehende Regelungen in Ziffern 7.2. vom Veranstalter zurückverlangt und/oder für unwirksam erklärt (elektronische Sperrung über den Barcode) werden. Dies gilt auch in den Fällen des Versuchs einer Veräußerung unter Verstoß gegen vorstehende Regelungen in den Ziffern 7.2.
7.5. Inhabern gesperrter Eintrittskarten kann der Zugang und Besuch der Veranstaltung durch den Veranstalter verweigert werden.
7.6. Die Veranstalter haftet nicht für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.
8. Urheber- und andere Rechte
8.1. Die künstlerischen Darbietungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Künstlers.
8.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.
9. Bildmaterial/Fotografien
9.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
10. Haftung
10.1. Der Veranstalter haftet
a) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
b) im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
10.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
- Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
- Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
10.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.
10.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Tauberbischofsheim.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
11.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.
Stand 30.10.2024
easy-tickets.app Veranstaltungs AGB - Stand: 26.12.2024 18:50:21