Event Datum | 9. November 2024 | |
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Beginn | 20:00 Uhr | |
Ende | Open End | |
Veranstaltungsort | Bürgerhaus Weilmünster-Wolfenhausen | |
Veranstalter | TSV Mallorca, Dungerstr. 10, 65618 Selters | |
Eventcode | H5MS-9YYU-8AJP |
Im folgenden sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Gast einer Veranstaltung (Diejenige Person welche Tickets einer Veranstaltung über das System reserviert / kauft) nachfolgend "Gast" und der Plattform easy-tickets.app nachfolgend "easy-tickets.app" aufgeführt.
§1 easy-tickets.app stellt eine Plattform zur Verfügung, auf der Veranstalter Events erstellen und Gästen zur Reservierung/Kauf von Tickets bereitstellen können sowie die dort erstellten Tickets verwalten können. easy-tickets.app ist nicht verantwortlich für erstellte Veranstaltungen, deren Richtigkeit, Verfügbarkeit oder Durchführung. Ebenfalls hat easy-tickets.app keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit von Tickets sowie das bereitgestellte Kontingent. Ferner obliegt die Einlasskontrolle dem Veranstalter.
§1.1 easy-tickets.app ist bemüht die Verfügbarkeit der Plattform weitestgehend aufrecht zu erhalten. Trotz dieser Bemühungen kann es zu kurzfristigen und unerwarteten Ausfällen der Plattform kommen. easy-tickets.app haftet in diesem Fall nicht für daraus entstandene Schäden.
§2 Zur Erbringung des Services der Ticketbereitstellung ist es notwendig, Daten des Gastes zu verarbeiten und zu speichern. Mit der Nutzung des Services erklärt der Gast seine Einverständnis zur Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu zwecken der Serviceerbringung durch easy-tickets.app und dessen Unterauftragsverarbeitern. easy-tickets.app tritt an die Stelle des Auftragsverarbeiters nach DSGVO. Der Verantwortliche für die Verarbeitung ist der Veranstalter.
§3 Der Gast hat seine Daten wahrheitsgemäß anzugeben und hat sicherzustellen, dass er jederzeit in der Lage ist, über die hinterlegte E-Mail Adresse, E-Mails von easy-tickets.app zu empfangen. Dabei ist auch das Spam-Postfach zu prüfen.
easy-tickets.app übernimmt keine Haftung für Schäden welche aufgrund von nicht erhaltenen E-Mails (speziell Online-Tickets) entstehen.
§4 easy-tickets.app verwendet die erhobenen Daten lediglich zu Zwecken der Service-Erbringung als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Veranstalters. Grundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe bildet die Datenschutzerklärung welche unter https://easy-tickets.app/disclaimer zu finden ist.
§5 Die erhobenen Daten des Gastes werden dem Veranstalter zu Zwecken der Veranstaltungsdurchführung bereitgestellt. Dabei hat der Veranstalter die Möglichkeit die Daten von der Plattform herunterzuladen und zu speichern. easy-tickets.app haftet nicht für Schäden und Datenschutzverletzungen welche Aufgrund von unsachgemäßer oder rechtswidriger Handlung bzw. nicht zweckgebundener Nutzung der Daten durch den Veranstalter oder Dritte entstehen, nachdem die Daten von der Plattform heruntergeladen wurden.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten zusätzlich zwischen dem Veranstaltenden und dem Gast dieser Veranstaltung. Der Veranstaltende trägt die alleinige Veantwortung für richtigkeit und durchführbarkeit der nachfolgende Bedingungen. Sollten einzelne oder alle der nachfolgenden Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, hat dies keinen Einfluss auf die Bedingungen der Plattform oder andere Bedingungen (Salvatorische Klausel).
Den Besuchern von Veranstaltungen ist das Mitführen einiger Sachen in Anlehnung u. a. an die Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten im Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz (VersammlG), das Waffengesetz (WaffG) und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt.
1. Waffen aller Art u.a. gemäß Waffengesetz (WaffG) sowie Wurfgeschosse, aber auch Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können bzw. die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind.
2. Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
3. Laserpointer
4. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen (Verbot bzgl. der Gassprühdosen gilt nicht, wenn Reiz- oder Wirkstoffe als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sind, die Gegenstände in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und zum entsprechenden Nachweis dieser Voraussetzungen ein amtliches Prüfzeichen tragen).
5. Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind etc.)
6. Brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material (z. B. größere Mengen an Papier, Papierrollen, Tapetenrollen, Konfetti etc. aber auch Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann) und sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer etc.
7. Speisen mit Ausnahme von Sweets (Bonbons, Gummibärchen, Kekse, Lutscher, Haribo, Tic Tac etc.) sowie Baby- und Kleinkindernahrung
8. Getränke aller Art sowie Flaschen aller Materialien und Becher, Krüge, Dosen sowie Glas (aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material). Ausnahmen gelten für Gäste, die krankheitsbedingt Getränke mitführen müssen. Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises dürfen dann bis zu 0,5 l PET und/oder Tetrapack mitgeführt werden. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.
9. Die Mitnahme von Fahnen und Transparenten in die Wilhemshöhe, wird dann gestattet, wenn folgende Kriterien erfüllen werden: a) es bedarf einer Herstellerbescheinigung, in der die exakte Stoffbezeichnung, die Materialzusammensetzung, sowie Brandschutzklasse genau aufgeführt ist. Zur Mitnahme wird die Brandschutzklasse B1 vorausgesetzt. b) die Kanten müssen zur Vermeidung von Verletzungen abgerundet sein c) der Stab muss aus Holz (leicht brechbarem, aber nicht splitternden Material) bestehen und darf nicht länger als 1 m und der Stangendurchmesser nicht größer als 2 cm sind) eine Gefährdung oder Sichtbehinderung Dritter muss durch einen ordnungsgemäßen und verantwortungsbewussten Umgang gewährleistet werden e) Transparente, sowohl aus kommerzieller Herstellung, als auch selbstgebaute, dürfen eine maximal Größe von einem Quadratmeter nicht überschreiten.
10. Trillerpfeifen oder ähnliche Gegenstände zur Erzeugung greller Töne (z. B. Gasdruckfanfaren)
11. Rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial
12. Rucksäcke und Taschen größer als DIN A 5, Schirme, Stöcke (Stöcke für Gehbehinderte ausgenommen) - dürfen nicht in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden.
13. Die Mitnahme von Foto-/Videokameras und sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten ist grundsätzlich bei sämtlichen Veranstaltungen nicht gestattet, mit Ausnahme bei Sportveranstaltungen zu privaten Zwecken i. d. Regel erlaubt; nicht jedoch zur kommerziellen Nutzung.
easy-tickets.app Veranstaltungs AGB - Stand: 22.12.2024 07:28:12