Absolventenball 2026

Riesa Academy Awards
Veranstaltungsinformationen
Event Datum 10.10.2026
Beginn 14 Uhr
Ende 02 Uhr
Veranstaltungsort Stadthalle "stern"
Großenhainer Straße, 43
01589 Riesa
Veranstalter Campusnetzwerk Riesa e.V.
Beschreibung

Schön, dass du dabei sein möchtest!

Du kannst bis zu 3 Tickets pro Person bestellen. Eins für dich als Absolvent*in und zwei für deine Gäste. Nach dem Absenden erhältst du eine E-Mail mit allen weiteren Informationen zur Bezahlung und zum Ticketversand.

Falls du Fragen hast, erreichst du uns unter: Absolventenball2026.riesa@edu.dhsn.de 

 

Im Reiter Kommentar beim Check Out bitte noch folgende Dinge ergänzen:

  • Studiengang 
  • Allergene & Unverträglichkeiten 

Wir freuen uns auf dich! 😊

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen des Veranstaltenden

Veranstaltungs AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Campusnetzwerk Riesa e. V.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Veranstaltung des Absolventenballs 2026, bei welcher der Campusnetzwerk Riesa e. V., Rittergutsstraße 6, 01591 Riesa, Veranstalter ist.

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besucher die AGB des oben genannten Veranstalters an und unterwirft sich außerdem der Hausordnung des entsprechenden Veranstaltungsortes: Stadthalle "stern" Großenhainer Str. 43, 01589 Riesa.
(Die AGB können auf Nachfrage beim Campusnetzwerk Riesa e. V. eingesehen werden.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lauten wie folgt:

I. Allgemeines
1. Die AGB regeln die Beziehungen zwischen dem Campusnetzwerk Riesa e. V. und dessen Besuchern und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen diesen.
2. Die AGB gelten sowohl für Veranstaltungen des Campusnetzwerk Riesa e. V., als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten.
3. Der Campusnetzwerk Riesa e.V. übt in der obenstehenden Veranstaltungsstätte das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen.
4. Die Haftung des Campusnetzwerk Riesa e. V. ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum unten genannten Datum in Kraft.

II. Eintrittskarten und damit verbundene Rechten und Pflichten
6. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten des Campusnetzwerk Riesa e. V..
7. Die Eintrittspreiskategorien werden veranstaltungsbezogen und individuell festgelegt.
8. Nach Beginn der Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf anderen Besucher und mitwirkende Künstler nicht oder erst zu einem von der Veranstaltungsleitung festgelegten geeigneten Zeitpunkt (z. B. Vorstellungs- oder Beifallspausen) in den Veranstaltungsraum eingelassen werden. Das gleiche gilt, wenn Zuschauer während einer Vorstellung den Veranstaltungsraum verlassen und zurückkehren möchten.
9. Bei Programmänderungen besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Kaufpreises oder Umtausch der Karte.
10. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Kaufpreises oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Anfangszeit um mehr als zwei Stunden nach hinten verschoben oder vorverlegt wurde und der Besucher keine Möglichkeit hatte, von der Verlegung Kenntnis zu nehmen.
11. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadenersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.
12. Schadenersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung, gleich aus welchem Grund, bestehen nicht.
13. Der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises wegen Vorstellungsabbruchs oder Ausfalls kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Zusendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden.
14. Fällt die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, u. ä.) aus, wird der Kaufpreis nicht erstattet.
15. Fällt die Veranstaltung wegen eines Streiks des öffentlichen Personennahverkehrs aus, wird der Kaufpreis nicht erstattet.
16. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten an Dritte ist nicht erlaubt.
17. Der Käufer erwirbt pro Eintrittskarte ein personalisiertes Besucherrecht, dies gilt nur für den Karteninhaber, dessen Name auf der Eintrittskarte eingetragen ist. Die Eintrittskarten sind nicht auf Dritte übertragbar.

IIl. Garderobe und damit verbundene Rechte und Pflichten
18. Bei Abgabe der Garderobe erhält der Besucher eine Garderobenmarke.
19. Der Campusnetzwerk Riesa e. V. übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal.
20. Die Haftung, für die in der Garderobe abgegebene Gegenstände, beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 500,00 € pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
21. Der Campusnetzwerk Riesa e.V. übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, welche/s sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung geschieht in solchen Fällen auf eigene Gefahr des Besuchers.
22. Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung.
23. Bei Verlust der Garderobenmarke informiert der Besucher unverzüglich das Garderobenpersonal. Bei schuldhaftem Zögern des Besuchers haftet der Campusnetzwerk Riesa e. V. nicht für den Verlust der abgegebenen Gegenstände.
24. Stellt der Besucher Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so hat dieser das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Der Campusnetzwerk Riesa e. V. haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen.
25. Bei Verlust der Garderobenmarke ersetzt der Besucher dem Campusnetzwerk Riesa e.V. die im Rahmen der Ersatzbeschaffung anfallenden Kosten.

IV. Datenschutz
26. Während der Veranstaltung werden Ton-, Bild- und Videoaufnahmen gemacht.
27. Der Besucher erklärt sich einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, Ton) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet und öffentlich gemacht werden dürfen.
28. Dar Campusnetzwerk Riesa e. V. ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. durch den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern.

V. Sonstiges
29. Jedwede kommerzielle Tätigkeit in der Veranstaltungsstätte während der Nutzungszeit durch den Campusnetzwerk Riesa e.V. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vorstands des Campusnetzwerks Riesa e. V..
30. Für Angaben auf Plakaten und in den Publikationen des Campusnetzwerk Riesa e. V. wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
31. Gegenstände jeder Art, welche in der Veranstaltungsstätte gefunden werden müssen beim Personal des Campusnetzwerk Riesa e.V. oder anderen vom Campusnetzwerk Riesa e.V. beauftragten Personen abgegeben werden.
32. Im Brandfall und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus ohne Umwege unverzüglich durch die gekennzeichneten Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Campusnetzwerk Riesa e. V., den Rettungskräften oder anderer Personen, die vom Campusnetzwerk Riesa e. V. beauftragt sind, ist in diesen Fällen Folge zu leisten.

Neben den AGB des Veranstalters gelten ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform. Komplette AGB ansehen (Druckversion)

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