2027 Kostümsitzung der Dorfgemeinschaft »Greesberger« Esch 1953 e.V.

Veranstaltungsinformationen
Event Datum 29.01.2027
Beginn 19:00 Uhr
Ende ca. 1:00 Uhr
Veranstaltungsort Festzelt Esch
Martinusstraße 28c
50765 Köln
Veranstalter Dorfgemeinschaft »Greesberger« Esch 1953
Beschreibung

2027 Kostümsitzung mit Aftershowparty der Dorfgemeinschaft »Greesberger« Esch 1953 e.V. 

ab 22:00 Uhr Aftershowparty mit DJ Damian (inklusiv)!!

Nur KombiTickets (Sitzung und Aftershowparty) erhältlich!!

=> Einlass: 1 Stund vor Veranstalltungsbeginn

Tischzuweisungen sind dem Ticket zu entnehmen

Jacken und Mäntel sind vorm Betreten des Festzelt an der Gaderobe abzugeben

Kein Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränke erlaubt! 

=> Mitgebrachte Jeck-Snacks (z.B. Chips, Salzstanden, Nüsse, etc.)  sind zulässig, Taschenkontrolle am Eingang!

Zur optimalen Zeltauslastung behält sich der Veranstalter vor, die Ticketkategorie nachträglich anzupassen bzw. auch die entsprechende Buchung zu ändern

Mit Betreten der Veranstaltung erkläre ich mich mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen meiner Person einverstanden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen des Veranstaltenden

- Tischzuweisungen sind dem Ticket zu entnehmen
- Einlass: 1 Stund vor Veranstalltungsbeginn
- Zur optimalen Zeltauslastung behält sich der Veranstalter vor, die Ticketkategorie nachträglich anzupassen bzw. auch die entsprechende Buchung zu ändern
- Jacken und Mäntel sind vorm Betreten des Festzelt an der Gaderobe abzugeben !!
- Kein Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken erlaubt! => Mitgebrachte Jeck-Snacks (z.B. Chips, Salzstanden, Nüsse, etc.) sind zulässig!

Es gelten die AGB´s des Veranstallter

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Vereins, die im Festzelt auf dem Vereinsgelände durchgeführt werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Besucherinnen und Besuchern der Veranstaltung.
Rechtsgrundlagen und typische Vertragsstrukturen orientieren sich an gängigen Veranstaltungs-AGB und deren Einsatzbereichen.

2. Vertragsschluss & Zutritt
(1) Der Vertrag über den Veranstaltungsbesuch kommt mit Erwerb der Eintrittskarte bzw. dem Betreten des Veranstaltungsgeländes zustande.
(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern, wenn Sicherheitsbedenken bestehen oder gegen diese AGB verstoßen wurde.
(3) Kinder und Jugendliche dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (u. a. Jugendschutzgesetz) teilnehmen.

3. Hausordnung & Verhalten im Festzelt
(1) Besucher*innen verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung, der Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, Pyrotechnik, Glasflaschen oder Waffen ist untersagt.
(3) Stark alkoholisierten Personen kann der Zutritt verweigert oder ein Platzverweis ausgesprochen werden.
(4) Das Blockieren von Fluchtwegen und Notausgängen ist verboten.

4. Programm & Änderungen
(1) Das veröffentlichte Programm kann aus organisatorischen oder technischen Gründen geändert werden.
(2) Der Veranstalter bemüht sich, Programmpunkte wie Tanzgruppen, Musiker*innen oder Show‑Acts wie angekündigt durchzuführen, behält sich jedoch Änderungen aus Gründen höherer Gewalt oder kurzfristiger Ausfälle vor.
(3) Solche Änderungen berechtigen nicht zur Rückerstattung des Eintrittspreises, sofern die Gesamtveranstaltung weiterhin stattfindet.
Branchenübliche Änderungsregelungen basieren auf Musterbedingungen für Veranstalter

5. Absage oder Abbruch der Veranstaltung
(1) Bei vollständiger Absage der Veranstaltung werden Eintrittspreise zurückerstattet.
(2) Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder Sicherheitsbedenken abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung, sofern ein wesentlicher Teil des Programms bereits erbracht wurde.
(3) Der Veranstalter informiert über Ausfälle oder Änderungen so schnell wie möglich über die bekannten Kommunikationswege.

6. Haftung
(1) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Für Garderobe, Wertgegenstände oder persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern keine ausdrückliche Verwahrung vereinbart wurde.
(4) Für Schäden durch Dritte, insbesondere andere Besucher*innen, wird nicht gehaftet.

7. Bild‑ und Tonaufnahmen
(1) Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zur Berichterstattung, Dokumentation oder Vereinswerbung entstehen.
(2) Mit Betreten des Geländes willigen Besucher*innen ein, dass solche Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung genutzt werden dürfen, soweit kein überwiegendes berechtigtes Interesse entgegensteht.
(3) Die Regelungen orientieren sich an gängigen Vereinssatzungs- und Fotoaufnahmeregeln.
(4) Eigene Ton- und Videoaufnahmen zu kommerziellen Zwecken sind untersagt

8. Jugendschutz
(1) Das Jugendschutzgesetz findet uneingeschränkt Anwendung.
(2) Alkohol wird nur an volljährige Personen abgegeben.
(3) Jugendliche unter 16 bzw. unter 18 Jahren dürfen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen an der Veranstaltung teilnehmen.

9. Sicherheit & Brandschutz
(1) Den Weisungen des Sicherheits- und Brandschutzpersonals ist Folge zu leisten.
(2) Das Mitbringen von offenem Feuer, Pyrotechnik oder ähnlichen Gegenständen ist untersagt.
(3) Notausgänge sind freizuhalten und dürfen nicht verdeckt oder blockiert werden.

10. Ausschluss von Besuchern
(1) Besucher*innen, die gegen die AGB, die Hausordnung oder behördliche Vorgaben verstoßen, können des Geländes verwiesen werden.
(2) In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

11. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Veranstaltungsdurchführung verarbeitet.
(2) Rechtsgrundlagen entsprechen den Informations- und Verarbeitungspflichten, wie sie in DSGVO‑Mustern für Vereine üblich sind.

12. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Vereins.

Neben den AGB des Veranstalters gelten ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform. Komplette AGB ansehen (Druckversion)

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