Feuerwehrball 2026

Veranstaltungsinformationen
Event Datum 07.03.2026
Beginn 19:00 (i.d.R. kein vorzeitiger Einlass)
Ende 02:00
Veranstaltungsort Gut Schönau
Schönauer Weg 22
21465 Reinbek Ohe
Veranstalter Freiwillige Feuerwehr Reinbek, OW Ohe
Beschreibung

WICHTIGE INFORMATIONEN (UNBEDINGT LESEN!!!!)

Der Ticketverkauf findet ausschließlich online in der Zeit vom 23.01.26 bis 18.02.26 statt. 

Während der Veranstaltung werden (durch die Feuerwehr ausgewählte) Speisen und Getränke angeboten.
Diese Leistungen sowie Kosten für die musikalische Untermalung des Abends sind durch die Bezahlung der Tickets beglichen.

Tischreservierungen sind nicht möglich, wir empfehlen rechtszeitiges Erscheinen. Einlass ist i.d.R erst ab 19:00 Uhr, das Essen beginnt ca. um 19:45 Uhr.

Informationen zu der Zahlung werden nach dem Reservieren der Karten verschickt. 

Bitte verwendet bei dem Bestellen der Karten den Namen des fördernden Mitglieds- das erleichtert uns die Zuordnung. 

Es dürfen pro förderndes Mitglied maximal 2 Karten bestellt werden (Mitglied plus Partner / Partnerin / Begleitung). 

Aus Jugendschutzgründen ist der Eintritt erst ab 16 Jahren möglich.  

Bei allen Fragen wendet Euch bitte an ticketverkauf@feuerwehr-ohe.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen des Veranstaltenden

Veranstaltungs AGB
1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für den Feuerwehrball der Feuerwehr Ohe, ausgerichtet durch die Freiwillige Feuerwehr Reinbek, OW Ohe. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstaltungsseite www.feuerwehr-ohe.de.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung für fördernde Mitglieder ist ausschließlich über die Ticket Plattform easy-tickets.app möglich.

2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.

2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.

2.4. In dem Anmeldevorgang muss zwingend der Name des fördernden Mitglieds verwendet werden. Abweichende Namen können nicht überprüft werden und führt zu einer Stornierung der Tickets.

2.5. Jedes fördernde Mitglied ist berechtigt für die Reservierung von maximal zwei Tickets (das fördernde Mitglied plus Partner / Partnerin / Begleitung).

3. Preise

3.1. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.

3.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

4. Zahlung

4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig, spätestens jedoch am 18.02.2025.

5. Widerrufsrecht

5.1. Widerrufsbelehrung: Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Hierzu besteht die Möglichkeit, unter Angabe der Ticket-ID eine E-Mail zu senden. Die Teilnehmer nutzen hierzu die folgenden Kontaktdaten:

Post:
Freiwillige Feuerwehr Reinbek, OW Ohe
Hoibeken 6
21465 Reinbek

Email: ticketverkauf@feuerwehr-ohe.de

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Veranstalters gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

5.2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt oder die Teilnehmer die Leistungserbringung selbst veranlassen.

6. Rücktritt/Storno

6.1. Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.
a) Bei Rücktritt/Storno vor dem 18.02.2025 wird die Teilnahmegebühr erstattet.
b) Bei Rücktritt/Storno ab dem 19.02.2025 erfolgt keine Erstattung.

6.2. Eine Weitergabe der Tickets im Verhinderungsfall ist ausschließlich an andere fördernde Mitglieder möglich und bedarf der vorherigen Zustimmung der Feuerwehr Ohe.

7. Leistungen

7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend. Darüber hinaus nicht beschriebene Leistungen sind nicht Teil des Vertrages bzw. der Veranstaltung.

7.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.

7.3 Anreise und Übernachtung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten.

8. Absage der Veranstaltung

8.1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.

8.2. Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.

9. Urheber- und andere Rechte

9.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

9.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.

10. Bildmaterial/Fotografien

10.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

11. Haftung

11.1. Der Veranstalter haftet
-bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
-im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

11.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für
-Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
-Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
-Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
-Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

11.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.

11.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist München.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

12.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.

Neben den AGB des Veranstalters gelten ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform. Komplette AGB ansehen (Druckversion)

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