Holtrup Open Air 2026

Open Air Festival
Veranstaltungsinformationen
Event Datum 25.07.2026
Beginn 14:00
Ende 3:00
Veranstaltungsort Kleinunternehmerregelung §19 UStG (34/210/02675)
Holtrup 8
27333 Schweringen
Veranstalter Kulturverein Holtrup
Beschreibung

Open Air Festival 

Musik unter freiem Himmel mit unterschiedlichen Musikbeiträgen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen des Veranstaltenden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb von Eintrittskarten sowie für den Besuch des Holtrup Open Air Festivals (nachfolgend „Veranstaltung“) des Kulturvereins Holtrup.
Diese AGB gelten für den Erwerb von Eintrittskarten sowie für den Aufenthalt auf dem Festival-, Camping- und Parkplatzgelände.
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher diese AGB als verbindlich an.

2. Eintrittskarten & Zutritt
Der Zutritt ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
Beim Einlass wird die Eintrittskarte gegen ein Festivalbändchen getauscht. Nach dem Umtausch verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Das Bändchen ist während des gesamten Aufenthalts sichtbar und unversehrt zu tragen. Manipulierte oder beschädigte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit, es werden keine Eintrittsgelder erstattet.
Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (z. B. Überfüllung, Sicherheitsrisiken, Hausverbote) zu verweigern.
Gefälschte oder manipulierte Tickets berechtigen nicht zum Zutritt.
3. Jugendschutz
Die Veranstaltung unterliegt den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG):
Der Zutritt für Jugendliche unter 16 Jahren ist nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich ohne Begleitung bis 24:00 Uhr auf dem Festivalgelände aufhalten.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr auf dem Gelände aufhalten, sofern sie eine schriftliche Übertragung der Erziehungsberechtigung vorlegen können. Das zu verwendende Formular muss auf der Website des Veranstalters heruntergeladen werden.
Der Verkauf und Konsum von Alkohol und Tabakwaren erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.
Bei Verstößen gegen das JuSchG kann der sofortige Verweis vom Gelände erfolgen, Eintrittsgelder werden in diesem Fall nicht erstattet.
4. Hausrecht & Sicherheitsbestimmungen
Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter und seinen beauftragten Sicherheitskräften.
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
Verboten sind insbesondere: Waffen, Pyrotechnik, Spraydosen, Drogen, gefährliche Gegenstände, Laserpointer, Selfiesticks, Drohnen, Einweggrills und Tiere.
Der Veranstalter ist berechtigt, Personen bei Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen sowie bei erheblicher Störung der Veranstaltung des Geländes zu verweisen, Eintrittsgelder werden nicht erstattet.
Eine Taschen- und Personenkontrolle beim Einlass ist zulässig.
5. Haftung
Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Schäden, Verluste oder Verletzungen haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Für verlorene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
6. Absage vor Veranstaltungsbeginn
Wird das Festival abgesagt, wird der Ticketnennwert erstattet. Eine Erstattung von Vorverkaufs- oder Systemgebühren erfolgt nur, soweit diese beim Veranstalter verblieben sind.
Bei Verlegung behalten Tickets ihre Gültigkeit. Kann der/die Besucher:in den Ersatztermin nicht wahrnehmen, ist innerhalb von 8 Wochen nach Bekanntgabe eine Rückerstattung des Nennwerts möglich.
Bei witterungsbedingtem oder behördlich angeordnetem Abbruch nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung, sofern den Veranstalter kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.

7. Programmänderungen
Der Veranstalter behält sich Änderungen im Line-Up, im Ablauf oder bei einzelnen Künstlern vor.
Solche Änderungen berechtigen nicht zur Rückgabe oder Minderung des Ticketpreises, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
8. Bild- und Tonaufnahmen
Auf dem Veranstaltungsgelände können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter oder beauftragte Dritte erfolgen.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO (berechtigtes Interesse an Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit).
Mit Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher einverstanden, dass diese Aufnahmen für Presse-, Marketing- und Dokumentationszwecke in allen Medien verwendet werden dürfen.
Eigene Aufnahmen durch Besucher sind nur für private Zwecke gestattet, ausgeschlossen sind Drohnen, professionelle Kameras mit Wechselobjektiven sowie Ton- und Videoaufzeichnungen zu kommerziellen Zwecken.
Gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung.
9. Umwelt & Lärmschutz
Besucher werden gebeten, Abfälle in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Es ist untersagt, Müll zu entsorgen, der nicht ausschließlich durch den Konsum von Getränken und Lebensmitteln während des Festivalbesuchs entsteht, insbesondere Sperrmüll und anderer Sondermüll.
Das Mitbringen und Benutzen eigener Soundsysteme oder Generatoren ist untersagt.
Das Tragen von Gehörschutz wird empfohlen, insbesondere in unmittelbarer Nähe der Bühnen.
Das Campinggelände befindet sich in der Nähe des Veranstaltungsbereichs. Es ist mit Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen, eventuelle Vorkehrungen dagegen sind von den Besuchern selbstständig zu treffen.
10. Camping und Parkregelungen
Camping und Parken erfolgen auf eigene Gefahr, es besteht kein Versicherungsschutz des Veranstalters.
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Camping- oder Parkplatz.
Offenes Feuer, Aggregate, Gasflaschen sowie gefährliche Aufbauten sind untersagt.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor.
Weitere Regelunge zu Camping sind der Rubrik „Camping“ auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.

11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
Daten werden nur zur Durchführung der Veranstaltung, Ticketabwicklung und Sicherheitszwecken verwendet.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

13. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

Stand: 01.03.2026
Veranstalter:
Kulturverein Holtrup
Holtrup 8
27333 Schweringen
Steuernummer: 34/210/02675
Umsatzsteuer (Kleinunternehmer nach §19 UStG)

Neben den AGB des Veranstalters gelten ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform. Komplette AGB ansehen (Druckversion)

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