LUCHBEBEN OPENAIR 2026
Techno Open Air
Veranstaltungsinformationen
| Event Datum | 05.09.2026 | |
|---|---|---|
| Beginn | 18:00 Uhr | |
| Ende | 04:00 Uhr | |
| Veranstaltungsort |
Seelenhorst
Vorwerk Bärlowshof 16833 Königshorst |
|
| Veranstalter | Luchbeben Openair Maximilian Müller |
Beschreibung
Luchbeben - Techno Openair l 05.09.2026 l Seelenhorst im Luch
Am 05. September 2026 verwandelt sich das Luch in einen pulsierenden Treffpunkt für alle Liebhaber von kompromisslosem Sound. Das Luchbeben steht für puren, unverfälschten Techno - direkt treibend und ohne Ablenkung. Von 18-04 Uhr verschmelzen bei uns Natur und Bass zu einem intensiven Openair-Erlebnis. Wenn die Sonne untergeht und Nebel über die Wiesen zieht , übernimmt der Rhythmus die Kontrolle. Fünf starke Dj´s stehen für Euch an den Decks - alle vereint durch eine gemeinsame Vision: Techno in seiner reinsten Form. Euch erwartet ein durchgehender Sound, der nicht in Genres springt sondern Euch konstant auf einem hypnotischen Level hält. Druckvolle Kicks, düstere Grooves und minimalistische Elemente sorgen für einen Flow, der Euch Stunde für Stunde tiefer in die Nacht zieht. Kein Mainstream, kein Stillstand - nur ehrlicher Techno, wie man ihn aus dunklen Clubs kennt, übertragen in die weite des Luchs. Fernab von Alltag entsteht ein Raum für Freiheit, Verbindung und kollektive Ekstase.
Luchbeben - ein Sound, ein Vibe, ein Beben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen des Veranstaltenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Luchbeben Openair
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Teilnahme an der Veranstaltung „Luchbeben“ am 05.09.2026 in Seelenhorst im Luch. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt jede Besucherin und jeder Besucher diese Bedingungen an.
2. Zutritt & Einlass
Einlass zur Veranstaltung ist ab 18:00 Uhr.
Die Veranstaltung endet um 04:00 Uhr.
Zutritt ist nur mit gültigem Ticket gestattet. Eine Rücknahme von bestellten Tickets ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich vor, Personen den Einlass ohne Angabe von Gründen zu verweigern, insbesondere bei:
starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss
aggressivem Verhalten
Mitführen verbotener Gegenstände
3. Mindestalter
Der Zutritt ist ausschließlich Personen ab 16 Jahren gestattet. Die Personen müssen eine offizielle Aufsichtsperson benennen und Name und Telefonnummer am Einlass hinterlegen. Auf eine volljährige Person darf, eine Minderjährige Person mit auf das Openair genommen werden.
Ein gültiger Lichtbildausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
4. Verhalten auf dem Gelände
Den Anweisungen des Veranstalters, Sicherheitspersonals und Personals ist Folge zu leisten.
Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen und der Natur ist verpflichtend.
Jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung oder Belästigung führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.
5. Verbotene Gegenstände
Folgende Gegenstände sind auf dem Gelände untersagt:
Waffen jeglicher Art
Glasflaschen und zerbrechliche Behälter
Pyrotechnik
illegale Substanzen
Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit Taschenkontrollen durchzuführen.
6. Haftung
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für verlorene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
7. Wetter & Durchführung
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnung) kann die Veranstaltung abgesagt oder abgebrochen werden.
In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
8. Lärmbelastung
Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Veranstaltung hohe Lautstärken herrschen.
9. Foto- und Videoaufnahmen
Auf der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden.
Mit Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für Werbe- und Dokumentationszwecke verwendet werden dürfen.
10. Umweltschutz
Das Gelände ist sauber zu halten.
Müll ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Das Luch ist ein Naturraum – respektvolles Verhalten ist Pflicht.
11. Ausschluss von der Veranstaltung
Bei Verstoß gegen diese AGB erfolgt ein sofortiger Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
Neben den AGB des Veranstalters gelten ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform. Komplette AGB ansehen (Druckversion)
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🟢 Ear.ly Bird
Begrenzt auf 20 Tickets pro Buchung
VERFÜGBAR
12,00 € / Ticket
🟢 Phase. 1
Begrenzt auf 20 Tickets pro Buchung
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15,00 € / Ticket
🟢 Phase 2.
Begrenzt auf 20 Tickets pro Buchung
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18,00 € / Ticket