TRADEYON

Das TCG-Event im Zollernalbkreis!

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Veranstaltungsinformationen
Event Datum 19.12.2026
Beginn 10:00 Uhr
Ende 18:00 Uhr
Veranstaltungsort Eberthalle Balingen
Ebertstraße 24
72336 Balingen
Veranstalter TCG Zollernalbkreis, Kevin Frank
Beschreibung
TRADEYON kommt zurück!
Das TCG Event im Zollernalbkreis!
Die erste TRADEYON am 19.09.2026 war ein voller Erfolg. Jetzt geht das TCG-Event in die zweite Runde.
Am 19. Dezember 2026 wird die Eberthalle in Balingen wieder zum Treffpunkt für alle, die Sammelkarten lieben. Dich erwarten Aussteller, Tauschtische und eine Community, die ihre Begeisterung für das Hobby miteinander teilt.
Egal, ob du Pokémon, One Piece, Sportkarten oder Magic: The Gathering sammelst: Auf der TRADEYON gibt es viel zu entdecken, zu tauschen und zu bestaunen - dazu natürlich weitere Sammelkarten und Themen.
Das erwartet dich
  • Sammelkarten aus verschiedenen Bereichen und Generationen
  • Tauschbörse für Sammler, Einsteiger und Fans
  • Aussteller und viele Möglichkeiten zum Stöbern
  • Ein Event für Familien, Jugendliche und langjährige Sammler
  • Verschiedene Speisen, Getränke, Kaffee und Kuchen
Eintritt
AB 16 JAHREN
4 €
UNTER 16 JAHREN
1 €
Sichere dir dein Ticket und sei dabei, wenn Balingen wieder zum Treffpunkt für Sammelkarten-Fans aus der ganzen Region wird.
WICHTIGE EINLASSINFORMATIONEN
Einlass nach Alter
UNTER 14 JAHREN Einlass nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.
Ab 15 JAHREN Einlass ohne Begleitung möglich.
Bitte beachte
Für unbeaufsichtigt abgelegte oder mitgebrachte Gegenstände - insbesondere Sammelkarten, Wertgegenstände und Garderobe - übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
Bitte behalte deine Wertgegenstände und Sammelkarten jederzeit bei dir.
Der Veranstalter übernimmt keine allgemeine Aufsicht über minderjährige Besucher. Die Verantwortung bleibt bei Eltern, personensorgeberechtigten Personen oder der vereinbarten volljährigen Begleitperson.
Wir sehen uns am 19. Dezember 2026 in der Eberthalle Balingen!
TRADEYON - Sammelkarten, Tauschbörse, Aussteller und eine Community, die ihre Leidenschaft teilt.
Von Sammler für Sammler.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen des Veranstaltenden

Veranstaltungs-AGB und Datenschutzhinweise
TCG Zollernalbkreis | Stand: 08.10.2026
Diese Veranstaltungs-AGB und Datenschutzhinweise gelten für die jeweils auf der Ticketseite bezeichnete Veranstaltung des Veranstalters. Die konkrete Veranstaltung, der Termin, der Veranstaltungsort, die Preise und gegebenenfalls veranstaltungsbezogene Besonderheiten werden im jeweiligen Buchungsvorgang angezeigt.
Teil 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Besuch und die Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters. Sie gelten insbesondere für den Erwerb von Besuchertickets und für die Teilnahme von Ausstellern.
(2) Veranstalter ist Kevin Frank, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „TCG Zollernalbkreis“, Klausenweg 6, 72336 Balingen, E-Mail: tcg-zollernalb@outlook.de (nachfolgend „Veranstalter“).
(3) Als „Besucher“ gelten Personen, die ein Eintrittsticket für die jeweilige Veranstaltung erwerben. Als „Aussteller“ gelten private Personen und Unternehmen, die im Rahmen der Veranstaltung einen Tisch erhalten und dort Karten oder sonstige zulässige Waren ausstellen, anbieten, verkaufen oder tauschen.
(4) Besuchertickets werden über die Plattform „easy-tickets.app“ angeboten und verkauft. Die Plattform dient der technischen Abwicklung des Ticketverkaufs. Vertragspartner des Besuchers bleibt ausschließlich der Veranstalter.
(5) Die Buchung und Bestätigung von Ausstellertischen erfolgt ausschließlich per E-Mail zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen Aussteller. Ausstellertische werden nicht über „easy-tickets.app“ verkauft.
(6) Mit dem Erwerb eines Besuchertickets oder der verbindlichen Bestätigung eines Ausstellertisches erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für den jeweiligen Veranstaltungsort geltende Hausordnung an. Die Hausordnung wird vor Abschluss der Buchung auf der jeweiligen Ticketseite bereitgestellt.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Die Darstellung von Besuchertickets auf „easy-tickets.app“ stellt noch kein verbindliches Angebot des Veranstalters zum Vertragsschluss dar.
(2) Der Vertrag über den Erwerb eines Besuchertickets kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Besucher zustande. Die Buchungsbestätigung kann über „easy-tickets.app“ im Auftrag des Veranstalters übermittelt werden.
(3) Die bloße Übermittlung einer Anfrage oder der Beginn eines Buchungsvorgangs stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
(4) Die Teilnahme eines Ausstellers wird per E-Mail zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller angefragt, abgestimmt und bestätigt. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme als Aussteller kommt zustande, sobald die Teilnahme von beiden Seiten per E-Mail bestätigt wurde. Die anschließend per E-Mail übersandte Rechnung dient der Zahlungsabwicklung.
(5) Der jeweils geltende Eintrittspreis einschließlich etwaiger Gebühren wird im Buchungsvorgang angezeigt. Die jeweils geltende Standgebühr für Aussteller wird dem Aussteller in der Rechnung mitgeteilt.
(6) Eine Tischbuchung umfasst einen Ausstellertisch mit einer Größe von etwa 170 × 70 cm. Strom, WLAN, Beleuchtung oder sonstige technische Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil der Tischbuchung, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wird.
(7) Der Veranstalter übernimmt keine Garantie dafür, dass bestimmte Aussteller, Karten, Produkte oder Marken bei der jeweiligen Veranstaltung angeboten werden.
(8) Eine Änderung des Veranstaltungsortes begründet keinen Anspruch auf Erstattung, sofern die Veranstaltung am Ersatzort im Wesentlichen wie angekündigt durchgeführt werden kann und der Ersatzort für den Kunden zumutbar ist. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 3 Zahlungsbedingungen, Reservierung und Teilnahme der Aussteller
(1) Die Zahlung für Besuchertickets erfolgt über die im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungswege. Die konkreten Zahlungsinformationen werden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
(2) Besuchertickets werden ab dem Zeitpunkt der Buchung für fünf Tage reserviert. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein vollständiger Zahlungseingang, ist der Veranstalter berechtigt, die Buchung zu stornieren und das Ticket anderweitig zu vergeben. Ein Anspruch auf die Reservierung besteht nach Ablauf der Frist nicht mehr.
(3) Aussteller haben den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung vollständig per Überweisung oder über den in der Rechnung angegebenen Zahlungsweg zu bezahlen.
(4) Der Ausstellertisch bleibt für die Dauer von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung reserviert. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein vollständiger Zahlungseingang, ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme zu stornieren und den Ausstellertisch anderweitig zu vergeben.
(5) Eine Weitergabe von Besuchertickets an andere Besucher ist zulässig. Die Person, an welche das Ticket weitergegeben wird, muss über die Geltung dieser AGB und der Hausordnung informiert werden.
(6) Eine Weitergabe oder Übertragung einer Ausstellerbestätigung oder eines gebuchten Ausstellertisches auf eine andere Person oder einen anderen Aussteller ist nicht zulässig. Eine Änderung des gebuchten Ausstellers bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
(7) Der Aufbau der Ausstellertische ist am Veranstaltungstag von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr möglich. Der Abbau erfolgt von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Die Aussteller haben diese Zeiten einzuhalten und ihren Tisch nach Ende der Veranstaltung vollständig und ordnungsgemäß zu räumen.
(8) Erscheint ein Aussteller nicht zur Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Tischgebühr. Der Veranstalter ist berechtigt, den nicht besetzten Tisch anderweitig zu vergeben.
(9) Aussteller dürfen ausschließlich Originalkarten und sonstige rechtmäßig angebotene Waren ausstellen, anbieten, verkaufen oder tauschen. Gefälschte, manipulierte oder sonst rechtswidrige Artikel sind nicht gestattet.
(10) Wird ein Aussteller beim Angebot oder Verkauf gefälschter, manipulierter oder sonst rechtswidriger Artikel festgestellt, kann der Veranstalter ihn mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Tischgebühr oder sonstiger gezahlter Beträge. Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
(11) Kauf-, Tausch- oder sonstige Verträge über Karten und Waren kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Aussteller und dem jeweiligen Käufer oder Tauschpartner zustande. Der Veranstalter ist nicht Vertragspartei dieser Geschäfte.
(12) Aussteller und Käufer sind für ihre eigenen Erklärungen, Handlungen, Zahlungen, Waren und sonstigen Eigentumsgegenstände selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für die Echtheit, Herkunft oder den rechtmäßigen Besitz angebotener Artikel, den Zustand, Wert oder die Beschaffenheit von Karten und Waren, die Erfüllung von Kauf- oder Tauschverträgen, die Zahlung oder Rückzahlung von Kaufpreisen sowie für Mängel, Schäden, Verlust oder Diebstahl von Waren und Eigentumsgegenständen.
§ 4 Widerrufsrecht
(1) Für den Erwerb von Besuchertickets besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit der Vertrag eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung betrifft, die zu einem spezifischen Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht wird. Dies gilt insbesondere für Eintrittskarten zu einer Sammelkartentauschbörse.
(2) Für Aussteller gilt: Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausschluss des Widerrufsrechts bei termingebundenen Freizeitdienstleistungen erfüllt sind. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht im Einzelfall besteht, bleiben die gesetzlichen Vorschriften unberührt.
(3) Die Möglichkeit, ein Besucherticket an eine andere Person weiterzugeben, bleibt hiervon unberührt. Die Weitergabe stellt keinen Widerruf und keine Rückabwicklung des ursprünglichen Vertrags dar.
(4) Ein freiwilliges Rückgabe- oder Stornierungsrecht wird durch den Veranstalter nicht eingeräumt, soweit in diesen AGB oder in der jeweiligen Buchungsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 5 Stornierung, Rückerstattung und Absage der Veranstaltung
(1) Eine freiwillige Stornierung eines Besuchertickets durch den Besucher ist ausgeschlossen. Bereits gezahlte Eintrittspreise werden nicht erstattet. Die Weitergabe des Besuchertickets bleibt nach Maßgabe des § 3 zulässig.
(2) Eine freiwillige Stornierung einer bestätigten Ausstellerbuchung durch den Aussteller ist ausgeschlossen. Bereits gezahlte Tischgebühren werden nicht erstattet. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(3) Erscheint ein Aussteller trotz bestätigter und bezahlter Buchung nicht zur Veranstaltung, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung der Tischgebühr.
(4) Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter vollständig abgesagt, werden bereits gezahlte Eintrittspreise und Tischgebühren vollständig erstattet.
(5) Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter auf einen anderen Termin verschoben, werden bestehende Buchungen storniert. Bereits gezahlte Eintrittspreise und Tischgebühren werden vollständig erstattet. Für den Ersatztermin ist eine neue Buchung erforderlich.
(6) Die Erstattung nach den Absätzen 4 und 5 erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung über die Absage oder Verschiebung, grundsätzlich über den ursprünglich verwendeten Zahlungsweg. Die Erstattung umfasst ausschließlich die an den Veranstalter gezahlten Eintritts- und Tischpreise.
(7) Weitergehende Kosten, insbesondere für Anreise, Übernachtung, Verpflegung oder sonstige Aufwendungen, werden nicht erstattet, soweit der Veranstalter nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet.
(8) Der Ausfall einzelner Aussteller oder angebotener Karten und Waren begründet keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintritts- oder Tischpreises, sofern die Veranstaltung im Übrigen stattfindet und ihr Gesamtcharakter nicht wesentlich verändert wird.
(9) Bei geringfügigen Änderungen des Veranstaltungsablaufs, der Räumlichkeiten, der Ausstellerliste oder der Anfangs- und Endzeiten besteht kein Anspruch auf Erstattung, sofern die Änderungen für den Kunden zumutbar sind und die Veranstaltung im Wesentlichen wie angekündigt durchgeführt wird.
(10) Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters sowie für zwingende gesetzliche Haftung.
§ 6 Hausordnung, Hausrecht und Ausschluss
(1) Jeder Besucher und jeder Aussteller hat die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes sowie die Anweisungen des Veranstalters und seines Personals zu beachten.
(2) Das Mitbringen folgender Gegenstände und Substanzen in die Veranstaltungshalle ist untersagt:
Waffen und waffenähnliche Gegenstände;
Messer und sonstige gefährliche oder als gefährlich verwendbare Gegenstände;
Alkohol, illegale Drogen und sonstige verbotene Substanzen.
(3) Tiere sind in der Veranstaltungshalle nicht gestattet. Gesetzlich erforderliche Assistenztiere bleiben hiervon unberührt.
(4) Das Rauchen ist ausschließlich in den hierfür gekennzeichneten Außenbereichen gestattet.
(5) Besucher und Aussteller unter 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur mit einem gültigen Ticket und in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person besuchen. Personen ab 14 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne Begleitperson besuchen, sofern keine gesetzlichen oder veranstaltungsbezogenen Gründe entgegenstehen.
(6) Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Personen jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen oder ihnen den Zutritt zu verweigern, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erforderlich ist oder wenn eine Person gegen diese AGB, die Hausordnung oder Anweisungen des Veranstalters verstößt.
(7) Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen bei Betrug oder dem Verdacht eines Betrugs, Diebstahl oder dem Verdacht eines Diebstahls, dem Angebot oder Verkauf gefälschter oder manipulierter Artikel, dem Besitz verbotener Gegenstände oder Substanzen, aggressivem, beleidigendem oder bedrohlichem Verhalten, Belästigung anderer Personen, Beschädigung von Eigentum oder erheblicher Störung des Veranstaltungsablaufs.
(8) Im Fall eines Ausschlusses oder einer Zutrittsverweigerung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintritts- oder Tischpreises. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(9) Fundsachen können beim Veranstalter oder an einer hierfür bekannt gegebenen Stelle abgegeben werden. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die Aufbewahrung oder Rückgabe von Fundsachen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Haftung
(1) Jeder Besucher und jeder Aussteller ist für sich selbst, sein Verhalten, seine mitgebrachten Gegenstände sowie seine Waren und Eigentumsgegenstände selbst verantwortlich.
(2) Der Veranstalter haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen, Waren, Karten, Geld, Gepäck oder sonstigem Eigentum der Besucher und Aussteller.
(3) Jeder Aussteller und jeder Besucher haftet für Schäden, die er selbst, seine Begleitpersonen oder von ihm mitgebrachte Gegenstände verursachen.
(4) Die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie für sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 8 Umsatzsteuer
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG angewendet. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer berechnet und auf Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen.
Teil 2: Datenschutzhinweise
1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Kevin Frank, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „TCG Zollernalbkreis“, Klausenweg 6, 72336 Balingen, E-Mail: tcg-zollernalb@outlook.de.
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies für die Bearbeitung und Durchführung von Besucherticketkäufen, Ausstellerbuchungen und der Veranstaltung erforderlich ist. Hierzu gehören insbesondere:
Bearbeitung von Ticket- und Ausstellerbuchungen;
Versendung von Buchungsbestätigungen und Rechnungen;
Zuordnung und Kontrolle von Zahlungen;
Kommunikation mit Besuchern und Ausstellern;
Durchführung und Organisation der Veranstaltung;
Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten.
Rechtsgrundlage ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung des Vertrags sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Soweit erforderlich, kann die Verarbeitung außerdem auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters gestützt werden.
3. Verarbeitete Daten
Verarbeitet werden insbesondere die Daten, die im Rahmen der Buchung oder Kommunikation angegeben werden, beispielsweise:
Name und Kontaktdaten;
E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Anschrift;
Buchungs-, Rechnungs- und Zahlungszuordnungsdaten;
Angaben zur Ausstellerbuchung;
sonstige Angaben, die für die Durchführung der Buchung erforderlich sind.
Vollständige Zahlungsdaten, die unmittelbar durch PayPal, ein Kreditinstitut oder einen anderen Zahlungsdienstleister verarbeitet werden, werden vom Veranstalter nicht gespeichert, soweit dies nicht erforderlich ist.
4. Ticketplattform und Zahlungsabwicklung
Besuchertickets werden über „easy-tickets.app“ verkauft. Die Plattform unterstützt die technische Buchungsabwicklung und kann dabei personenbezogene Daten verarbeiten oder speichern. Für die konkrete Verarbeitung gelten zusätzlich die Datenschutzhinweise der Plattform.
Aussteller erhalten ihre Rechnung per E-Mail und leisten die Zahlung per Überweisung, PayPal oder über den jeweils in der Rechnung angegebenen Zahlungsweg. Bei einer Zahlung per Überweisung werden die hierfür erforderlichen Daten durch das beteiligte Kreditinstitut verarbeitet. Bei einer Zahlung über PayPal verarbeitet zusätzlich PayPal personenbezogene Daten nach den eigenen Datenschutzbestimmungen.
5. Empfänger der Daten
Die im Rahmen der Buchung erhobenen Daten erhält grundsätzlich der Veranstalter. Soweit für die technische Buchungs- oder Zahlungsabwicklung erforderlich, können Daten außerdem durch folgende Empfänger verarbeitet werden:
„easy-tickets.app“ als technische Ticketplattform;
PayPal als Zahlungsdienstleister;
beteiligte Kreditinstitute bei Überweisungen;
jeweils eingesetzte E-Mail-, Hosting- und IT-Dienstleister;
Veranstaltungsorte und sonstige Dienstleister, soweit dies zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.
Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nur, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sie zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine wirksame Einwilligung vorliegt. Soweit Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, werden die gesetzlichen Anforderungen an die Auftragsverarbeitung beachtet.
6. Speicherdauer
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Bearbeitung und Durchführung der Ticket- oder Ausstellerbuchung erforderlich ist. Buchungs-, Rechnungs- und Zahlungsunterlagen werden darüber hinaus gespeichert, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Nach Ablauf dieser Pflichten werden die Daten gelöscht, sofern keine andere gesetzliche Grundlage für eine weitere Speicherung besteht.
7. Foto-, Video- und Livestream-Aufnahmen
(1) Während der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto-, Video- und Livestream-Aufnahmen angefertigt werden. Die Aufnahmen können auf der Website des Veranstalters sowie auf sozialen Netzwerken und Videoplattformen wie Instagram, TikTok, YouTube und vergleichbaren Plattformen veröffentlicht oder übertragen werden.
(2) Es können Übersichts- und Hintergrundaufnahmen entstehen, auf denen Besucher, Aussteller und sonstige anwesende Personen erkennbar sein können. Auf die Möglichkeit solcher Aufnahmen wird vor Ort durch geeignete Hinweise aufmerksam gemacht.
(3) Personen, die nicht aufgenommen oder übertragen werden möchten, können dies dem Veranstalter, dem Veranstaltungspersonal oder der jeweils aufnehmenden Person mitteilen. Der Veranstalter wird im Rahmen des technisch und organisatorisch Möglichen dafür sorgen, dass betroffene Personen künftig nicht gezielt aufgenommen werden.
(4) Gezielte Aufnahmen einzelner Personen, Nahaufnahmen, Interviews und Aufnahmen, bei denen eine Person erkennbar im Mittelpunkt steht, werden grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Person angefertigt und veröffentlicht, soweit keine andere gesetzliche Rechtsgrundlage greift.
(5) Minderjährige werden nicht ohne vorherige Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person gezielt fotografiert, gefilmt, interviewt oder live übertragen. Übersichts- und Hintergrundaufnahmen, auf denen Minderjährige nur beiläufig erscheinen, sollen vermieden werden, soweit dies im Rahmen der Veranstaltungsdokumentation möglich ist.
(6) Besucher und Aussteller dürfen grundsätzlich eigene Foto- und Videoaufnahmen anfertigen und live übertragen, sofern dadurch keine Rechte anderer Personen verletzt, keine gezielten Aufnahmen ohne erforderliche Zustimmung veröffentlicht und der Veranstaltungsablauf nicht gestört werden. Für kommerzielle Aufnahmen oder gesonderte Medienproduktionen ist die vorherige Zustimmung des Veranstalters erforderlich.
(7) Eine nachträgliche Entfernung bereits live übertragener, veröffentlichter oder durch Dritte gespeicherter Aufnahmen kann nicht garantiert werden. Der Veranstalter kann nicht vollständig kontrollieren, ob Dritte entgegen diesen Regelungen Aufnahmen anfertigen oder veröffentlichen.
8. Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:
Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten;
Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten;
Recht auf Löschung;
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung;
Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen;
Recht auf Datenübertragbarkeit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind;
Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft.
Ein Widerspruch oder ein Antrag kann an die oben genannte E-Mail-Adresse des Veranstalters gerichtet werden. Darüber hinaus besteht das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist insbesondere der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
9. Hinweise vor Ort
Am Eingang und an den Aufnahme- beziehungsweise Streamingbereichen wird auf Foto-, Video- und Livestream-Aufnahmen hingewiesen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Minderjährige nicht ohne Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person gezielt aufgenommen werden dürfen.
Kevin Frank
Sie
Veranstaltungs-AGB und Datenschutzhinweise
TCG Zollernalbkreis | Stand: 08.10.2026
Diese Veranstaltungs-AGB und Datenschutzhinweise gelten für die jeweils auf der Ticketseite bezeichnete Veranstaltung des Veranstalters. Die konkrete Veranstaltung, der Termin, der Veranstaltungsort, die Preise und gegebenenfalls veranstaltungsbezogene Besonderheiten werden im jeweiligen Buchungsvorgang angezeigt.
Teil 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Besuch und die Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters. Sie gelten insbesondere für den Erwerb von Besuchertickets und für die Teilnahme von Ausstellern.
(2) Veranstalter ist Kevin Frank, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „TCG Zollernalbkreis“, Klausenweg 6, 72336 Balingen, E-Mail: tcg-zollernalb@outlook.de (nachfolgend „Veranstalter“).
(3) Als „Besucher“ gelten Personen, die ein Eintrittsticket für die jeweilige Veranstaltung erwerben. Als „Aussteller“ gelten private Personen und Unternehmen, die im Rahmen der Veranstaltung einen Tisch erhalten und dort Karten oder sonstige zulässige Waren ausstellen, anbieten, verkaufen oder tauschen.
(4) Besuchertickets werden über die Plattform „easy-tickets.app“ angeboten und verkauft. Die Plattform dient der technischen Abwicklung des Ticketverkaufs. Vertragspartner des Besuchers bleibt ausschließlich der Veranstalter.
(5) Die Buchung und Bestätigung von Ausstellertischen erfolgt ausschließlich per E-Mail zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen Aussteller. Ausstellertische werden nicht über „easy-tickets.app“ verkauft.
(6) Mit dem Erwerb eines Besuchertickets oder der verbindlichen Bestätigung eines Ausstellertisches erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für den jeweiligen Veranstaltungsort geltende Hausordnung an. Die Hausordnung wird vor Abschluss der Buchung auf der jeweiligen Ticketseite bereitgestellt.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Die Darstellung von Besuchertickets auf „easy-tickets.app“ stellt noch kein verbindliches Angebot des Veranstalters zum Vertragsschluss dar.
(2) Der Vertrag über den Erwerb eines Besuchertickets kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Besucher zustande. Die Buchungsbestätigung kann über „easy-tickets.app“ im Auftrag des Veranstalters übermittelt werden.
(3) Die bloße Übermittlung einer Anfrage oder der Beginn eines Buchungsvorgangs stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
(4) Die Teilnahme eines Ausstellers wird per E-Mail zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller angefragt, abgestimmt und bestätigt. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme als Aussteller kommt zustande, sobald die Teilnahme von beiden Seiten per E-Mail bestätigt wurde. Die anschließend per E-Mail übersandte Rechnung dient der Zahlungsabwicklung.
(5) Der jeweils geltende Eintrittspreis einschließlich etwaiger Gebühren wird im Buchungsvorgang angezeigt. Die jeweils geltende Standgebühr für Aussteller wird dem Aussteller in der Rechnung mitgeteilt.
(6) Eine Tischbuchung umfasst einen Ausstellertisch mit einer Größe von etwa 170 × 70 cm. Strom, WLAN, Beleuchtung oder sonstige technische Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil der Tischbuchung, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wird.
(7) Der Veranstalter übernimmt keine Garantie dafür, dass bestimmte Aussteller, Karten, Produkte oder Marken bei der jeweiligen Veranstaltung angeboten werden.
(8) Eine Änderung des Veranstaltungsortes begründet keinen Anspruch auf Erstattung, sofern die Veranstaltung am Ersatzort im Wesentlichen wie angekündigt durchgeführt werden kann und der Ersatzort für den Kunden zumutbar ist. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 3 Zahlungsbedingungen, Reservierung und Teilnahme der Aussteller
(1) Die Zahlung für Besuchertickets erfolgt über die im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungswege. Die konkreten Zahlungsinformationen werden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
(2) Besuchertickets werden ab dem Zeitpunkt der Buchung für fünf Tage reserviert. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein vollständiger Zahlungseingang, ist der Veranstalter berechtigt, die Buchung zu stornieren und das Ticket anderweitig zu vergeben. Ein Anspruch auf die Reservierung besteht nach Ablauf der Frist nicht mehr.
(3) Aussteller haben den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung vollständig per Überweisung oder über den in der Rechnung angegebenen Zahlungsweg zu bezahlen.
(4) Der Ausstellertisch bleibt für die Dauer von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung reserviert. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein vollständiger Zahlungseingang, ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme zu stornieren und den Ausstellertisch anderweitig zu vergeben.
(5) Eine Weitergabe von Besuchertickets an andere Besucher ist zulässig. Die Person, an welche das Ticket weitergegeben wird, muss über die Geltung dieser AGB und der Hausordnung informiert werden.
(6) Eine Weitergabe oder Übertragung einer Ausstellerbestätigung oder eines gebuchten Ausstellertisches auf eine andere Person oder einen anderen Aussteller ist nicht zulässig. Eine Änderung des gebuchten Ausstellers bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
(7) Der Aufbau der Ausstellertische ist am Veranstaltungstag von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr möglich. Der Abbau erfolgt von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Die Aussteller haben diese Zeiten einzuhalten und ihren Tisch nach Ende der Veranstaltung vollständig und ordnungsgemäß zu räumen.
(8) Erscheint ein Aussteller nicht zur Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Tischgebühr. Der Veranstalter ist berechtigt, den nicht besetzten Tisch anderweitig zu vergeben.
(9) Aussteller dürfen ausschließlich Originalkarten und sonstige rechtmäßig angebotene Waren ausstellen, anbieten, verkaufen oder tauschen. Gefälschte, manipulierte oder sonst rechtswidrige Artikel sind nicht gestattet.
(10) Wird ein Aussteller beim Angebot oder Verkauf gefälschter, manipulierter oder sonst rechtswidriger Artikel festgestellt, kann der Veranstalter ihn mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Tischgebühr oder sonstiger gezahlter Beträge. Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
(11) Kauf-, Tausch- oder sonstige Verträge über Karten und Waren kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Aussteller und dem jeweiligen Käufer oder Tauschpartner zustande. Der Veranstalter ist nicht Vertragspartei dieser Geschäfte.
(12) Aussteller und Käufer sind für ihre eigenen Erklärungen, Handlungen, Zahlungen, Waren und sonstigen Eigentumsgegenstände selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für die Echtheit, Herkunft oder den rechtmäßigen Besitz angebotener Artikel, den Zustand, Wert oder die Beschaffenheit von Karten und Waren, die Erfüllung von Kauf- oder Tauschverträgen, die Zahlung oder Rückzahlung von Kaufpreisen sowie für Mängel, Schäden, Verlust oder Diebstahl von Waren und Eigentumsgegenständen.
§ 4 Widerrufsrecht
(1) Für den Erwerb von Besuchertickets besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit der Vertrag eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung betrifft, die zu einem spezifischen Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht wird. Dies gilt insbesondere für Eintrittskarten zu einer Sammelkartentauschbörse.
(2) Für Aussteller gilt: Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausschluss des Widerrufsrechts bei termingebundenen Freizeitdienstleistungen erfüllt sind. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht im Einzelfall besteht, bleiben die gesetzlichen Vorschriften unberührt.
(3) Die Möglichkeit, ein Besucherticket an eine andere Person weiterzugeben, bleibt hiervon unberührt. Die Weitergabe stellt keinen Widerruf und keine Rückabwicklung des ursprünglichen Vertrags dar.
(4) Ein freiwilliges Rückgabe- oder Stornierungsrecht wird durch den Veranstalter nicht eingeräumt, soweit in diesen AGB oder in der jeweiligen Buchungsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 5 Stornierung, Rückerstattung und Absage der Veranstaltung
(1) Eine freiwillige Stornierung eines Besuchertickets durch den Besucher ist ausgeschlossen. Bereits gezahlte Eintrittspreise werden nicht erstattet. Die Weitergabe des Besuchertickets bleibt nach Maßgabe des § 3 zulässig.
(2) Eine freiwillige Stornierung einer bestätigten Ausstellerbuchung durch den Aussteller ist ausgeschlossen. Bereits gezahlte Tischgebühren werden nicht erstattet. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(3) Erscheint ein Aussteller trotz bestätigter und bezahlter Buchung nicht zur Veranstaltung, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung der Tischgebühr.
(4) Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter vollständig abgesagt, werden bereits gezahlte Eintrittspreise und Tischgebühren vollständig erstattet.
(5) Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter auf einen anderen Termin verschoben, werden bestehende Buchungen storniert. Bereits gezahlte Eintrittspreise und Tischgebühren werden vollständig erstattet. Für den Ersatztermin ist eine neue Buchung erforderlich.
(6) Die Erstattung nach den Absätzen 4 und 5 erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung über die Absage oder Verschiebung, grundsätzlich über den ursprünglich verwendeten Zahlungsweg. Die Erstattung umfasst ausschließlich die an den Veranstalter gezahlten Eintritts- und Tischpreise.
(7) Weitergehende Kosten, insbesondere für Anreise, Übernachtung, Verpflegung oder sonstige Aufwendungen, werden nicht erstattet, soweit der Veranstalter nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet.
(8) Der Ausfall einzelner Aussteller oder angebotener Karten und Waren begründet keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintritts- oder Tischpreises, sofern die Veranstaltung im Übrigen stattfindet und ihr Gesamtcharakter nicht wesentlich verändert wird.
(9) Bei geringfügigen Änderungen des Veranstaltungsablaufs, der Räumlichkeiten, der Ausstellerliste oder der Anfangs- und Endzeiten besteht kein Anspruch auf Erstattung, sofern die Änderungen für den Kunden zumutbar sind und die Veranstaltung im Wesentlichen wie angekündigt durchgeführt wird.
(10) Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters sowie für zwingende gesetzliche Haftung.
§ 6 Hausordnung, Hausrecht und Ausschluss
(1) Jeder Besucher und jeder Aussteller hat die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes sowie die Anweisungen des Veranstalters und seines Personals zu beachten.
(2) Das Mitbringen folgender Gegenstände und Substanzen in die Veranstaltungshalle ist untersagt:
Waffen und waffenähnliche Gegenstände;
Messer und sonstige gefährliche oder als gefährlich verwendbare Gegenstände;
Alkohol, illegale Drogen und sonstige verbotene Substanzen.
(3) Tiere sind in der Veranstaltungshalle nicht gestattet. Gesetzlich erforderliche Assistenztiere bleiben hiervon unberührt.
(4) Das Rauchen ist ausschließlich in den hierfür gekennzeichneten Außenbereichen gestattet.
(5) Besucher und Aussteller unter 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur mit einem gültigen Ticket und in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person besuchen. Personen ab 14 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne Begleitperson besuchen, sofern keine gesetzlichen oder veranstaltungsbezogenen Gründe entgegenstehen.
(6) Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Personen jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen oder ihnen den Zutritt zu verweigern, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erforderlich ist oder wenn eine Person gegen diese AGB, die Hausordnung oder Anweisungen des Veranstalters verstößt.
(7) Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen bei Betrug oder dem Verdacht eines Betrugs, Diebstahl oder dem Verdacht eines Diebstahls, dem Angebot oder Verkauf gefälschter oder manipulierter Artikel, dem Besitz verbotener Gegenstände oder Substanzen, aggressivem, beleidigendem oder bedrohlichem Verhalten, Belästigung anderer Personen, Beschädigung von Eigentum oder erheblicher Störung des Veranstaltungsablaufs.
(8) Im Fall eines Ausschlusses oder einer Zutrittsverweigerung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintritts- oder Tischpreises. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(9) Fundsachen können beim Veranstalter oder an einer hierfür bekannt gegebenen Stelle abgegeben werden. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die Aufbewahrung oder Rückgabe von Fundsachen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Haftung
(1) Jeder Besucher und jeder Aussteller ist für sich selbst, sein Verhalten, seine mitgebrachten Gegenstände sowie seine Waren und Eigentumsgegenstände selbst verantwortlich.
(2) Der Veranstalter haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen, Waren, Karten, Geld, Gepäck oder sonstigem Eigentum der Besucher und Aussteller.
(3) Jeder Aussteller und jeder Besucher haftet für Schäden, die er selbst, seine Begleitpersonen oder von ihm mitgebrachte Gegenstände verursachen.
(4) Die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie für sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 8 Umsatzsteuer
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG angewendet. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer berechnet und auf Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen.
Teil 2: Datenschutzhinweise
1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Kevin Frank, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „TCG Zollernalbkreis“, Klausenweg 6, 72336 Balingen, E-Mail: tcg-zollernalb@outlook.de.
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies für die Bearbeitung und Durchführung von Besucherticketkäufen, Ausstellerbuchungen und der Veranstaltung erforderlich ist. Hierzu gehören insbesondere:
Bearbeitung von Ticket- und Ausstellerbuchungen;
Versendung von Buchungsbestätigungen und Rechnungen;
Zuordnung und Kontrolle von Zahlungen;
Kommunikation mit Besuchern und Ausstellern;
Durchführung und Organisation der Veranstaltung;
Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten.
Rechtsgrundlage ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung des Vertrags sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Soweit erforderlich, kann die Verarbeitung außerdem auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters gestützt werden.
3. Verarbeitete Daten
Verarbeitet werden insbesondere die Daten, die im Rahmen der Buchung oder Kommunikation angegeben werden, beispielsweise:
Name und Kontaktdaten;
E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Anschrift;
Buchungs-, Rechnungs- und Zahlungszuordnungsdaten;
Angaben zur Ausstellerbuchung;
sonstige Angaben, die für die Durchführung der Buchung erforderlich sind.
Vollständige Zahlungsdaten, die unmittelbar durch PayPal, ein Kreditinstitut oder einen anderen Zahlungsdienstleister verarbeitet werden, werden vom Veranstalter nicht gespeichert, soweit dies nicht erforderlich ist.
4. Ticketplattform und Zahlungsabwicklung
Besuchertickets werden über „easy-tickets.app“ verkauft. Die Plattform unterstützt die technische Buchungsabwicklung und kann dabei personenbezogene Daten verarbeiten oder speichern. Für die konkrete Verarbeitung gelten zusätzlich die Datenschutzhinweise der Plattform.
Aussteller erhalten ihre Rechnung per E-Mail und leisten die Zahlung per Überweisung, PayPal oder über den jeweils in der Rechnung angegebenen Zahlungsweg. Bei einer Zahlung per Überweisung werden die hierfür erforderlichen Daten durch das beteiligte Kreditinstitut verarbeitet. Bei einer Zahlung über PayPal verarbeitet zusätzlich PayPal personenbezogene Daten nach den eigenen Datenschutzbestimmungen.
5. Empfänger der Daten
Die im Rahmen der Buchung erhobenen Daten erhält grundsätzlich der Veranstalter. Soweit für die technische Buchungs- oder Zahlungsabwicklung erforderlich, können Daten außerdem durch folgende Empfänger verarbeitet werden:
„easy-tickets.app“ als technische Ticketplattform;
PayPal als Zahlungsdienstleister;
beteiligte Kreditinstitute bei Überweisungen;
jeweils eingesetzte E-Mail-, Hosting- und IT-Dienstleister;
Veranstaltungsorte und sonstige Dienstleister, soweit dies zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.
Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nur, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sie zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine wirksame Einwilligung vorliegt. Soweit Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, werden die gesetzlichen Anforderungen an die Auftragsverarbeitung beachtet.
6. Speicherdauer
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Bearbeitung und Durchführung der Ticket- oder Ausstellerbuchung erforderlich ist. Buchungs-, Rechnungs- und Zahlungsunterlagen werden darüber hinaus gespeichert, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Nach Ablauf dieser Pflichten werden die Daten gelöscht, sofern keine andere gesetzliche Grundlage für eine weitere Speicherung besteht.
7. Foto-, Video- und Livestream-Aufnahmen
(1) Während der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto-, Video- und Livestream-Aufnahmen angefertigt werden. Die Aufnahmen können auf der Website des Veranstalters sowie auf sozialen Netzwerken und Videoplattformen wie Instagram, TikTok, YouTube und vergleichbaren Plattformen veröffentlicht oder übertragen werden.
(2) Es können Übersichts- und Hintergrundaufnahmen entstehen, auf denen Besucher, Aussteller und sonstige anwesende Personen erkennbar sein können. Auf die Möglichkeit solcher Aufnahmen wird vor Ort durch geeignete Hinweise aufmerksam gemacht.
(3) Personen, die nicht aufgenommen oder übertragen werden möchten, können dies dem Veranstalter, dem Veranstaltungspersonal oder der jeweils aufnehmenden Person mitteilen. Der Veranstalter wird im Rahmen des technisch und organisatorisch Möglichen dafür sorgen, dass betroffene Personen künftig nicht gezielt aufgenommen werden.
(4) Gezielte Aufnahmen einzelner Personen, Nahaufnahmen, Interviews und Aufnahmen, bei denen eine Person erkennbar im Mittelpunkt steht, werden grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Person angefertigt und veröffentlicht, soweit keine andere gesetzliche Rechtsgrundlage greift.
(5) Minderjährige werden nicht ohne vorherige Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person gezielt fotografiert, gefilmt, interviewt oder live übertragen. Übersichts- und Hintergrundaufnahmen, auf denen Minderjährige nur beiläufig erscheinen, sollen vermieden werden, soweit dies im Rahmen der Veranstaltungsdokumentation möglich ist.
(6) Besucher und Aussteller dürfen grundsätzlich eigene Foto- und Videoaufnahmen anfertigen und live übertragen, sofern dadurch keine Rechte anderer Personen verletzt, keine gezielten Aufnahmen ohne erforderliche Zustimmung veröffentlicht und der Veranstaltungsablauf nicht gestört werden. Für kommerzielle Aufnahmen oder gesonderte Medienproduktionen ist die vorherige Zustimmung des Veranstalters erforderlich.
(7) Eine nachträgliche Entfernung bereits live übertragener, veröffentlichter oder durch Dritte gespeicherter Aufnahmen kann nicht garantiert werden. Der Veranstalter kann nicht vollständig kontrollieren, ob Dritte entgegen diesen Regelungen Aufnahmen anfertigen oder veröffentlichen.
8. Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:
Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten;
Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten;
Recht auf Löschung;
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung;
Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen;
Recht auf Datenübertragbarkeit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind;
Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft.
Ein Widerspruch oder ein Antrag kann an die oben genannte E-Mail-Adresse des Veranstalters gerichtet werden. Darüber hinaus besteht das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist insbesondere der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
9. Hinweise vor Ort
Am Eingang und an den Aufnahme- beziehungsweise Streamingbereichen wird auf Foto-, Video- und Livestream-Aufnahmen hingewiesen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Minderjährige nicht ohne Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person gezielt aufgenommen werden dürfen.

Neben den AGB des Veranstalters gelten ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform. Komplette AGB ansehen (Druckversion)

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