100 Jahre Eiersheimer Musikanten
ein Abend - zwei Kapellen
Veranstaltungsinformationen
Event Datum | 15. November 2025 | |
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Beginn | 18:00 Uhr Einlass ab 16:00 Uhr | |
Ende | 23:30 Uhr | |
Veranstaltungsort | Stadthalle LaudaBecksteiner Str. 6097922 Lauda | |
Veranstalter | Eiersheimer Musikanten |
Beschreibung
Wir feiern 100 Jahre Eiersheimer Musikanten,
zusammen mit den Formationen der Extraklasse
„Eine kleine dorfMusik“
7 passionierte Musikanten aus 7 kleinen Dörfern aus dem Südburgenland
Blasmusik pur, ungekünstelt, unverfälscht in Stiefeln und Maurerhosen ganz nach dem Motto:
So wie`s früher (bei uns daheim) war oder besser gesagt, so wie früher bei uns musiziert wurde…
„Musikatzen“
Musikatzen = Blasmusik.
Jedoch ist unsere Blasmusik anders.
Wild, frech, aber auch klassisch traditionell.
Ein vielseitiger Mix aus Märschen, Polkas, Walzer, Soli und markanten Stücken aus Pop, Rock, Metal, Filmmusik uvm.
Freie Platzwahl
Nach Absenden der Reservierung kommt zeitnah per Mail eine Bestätigung mit weiteren Anweisungen und Informationen!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen des Veranstaltenden
Veranstaltung: 100 Jahre Eiersheimer Musikanten
Datum: 15.11.2025
Ort: Stadthalle Lauda
Veranstalter: Eiersheimer Musikanten
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstalterseite https://www.eiersheimer-musikanten.de/home/tickets/
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Ticketplattform des Veranstalters oder persönlich am Veranstaltungsort möglich.
2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Buchen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.
2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Preise
3.1. Der im Ticketportal genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.
3.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.
3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweis zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig.
4.2. Zahlung per Vorkasse:
Zahlt der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Veranstalter von dem Vertrag zurück, verliert der Teilnehmer damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Durch die Überweisung entstehende Gebühren trägt der Teilnehmer.
4.3. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos,), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter.
Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.
5. Kartenrücknahme und Kartenumschreibung
5.1. Bezahlte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
5.2. Bei einer Absage der Veranstaltung, noch bevor diese begonnen hat, werden die betroffenen Eintrittskarten gegen Rückerstattung des Eintrittspreises, ohne zusätzliche Gebühr und ohne die – soweit angefallen – Bearbeitungs- und/oder Post-Versand-Gebühr, zurückgenommen.
6. Kartenverlust
6.1. Bei Verlust einer Eintrittskarte kann bis 60 Minuten vor Beginn der Veranstaltung, für die die Eintrittskarte verloren gegangen ist, einmalig und gebührenpflichtig die Ausstellung einer Ersatzkarte beantragt werden, wenn der Besucher glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde und letztlich verloren gegangen ist. Die Ausstellung einer Ersatzkarte (Duplikat) kann nur durch den Besteller, auf den die Karte/-n ausgestellt ist/sind, oder den personalisierten Nutzer unter Vorlage eines Lichtbildausweises beantragt werden. Ersatzkarten werden grundsätzlich nur diesen Personen ausgehändigt. Die Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte beträgt 5,00 Euro.
7. Weiterveräußerung und Weitergabe von Eintrittskarten
7.1. Der Kartenbesteller erklärt durch die Akzeptanz dieser Bedingungen, die Eintrittskarten ausschließlich zur privaten Nutzung zu erwerben.
7.2. Die Weiterveräußerung von Eintrittskarten ist in nachfolgend benannten Fällen untersagt (Abtretungsverbot); eine Zustimmung wird in diesen Fällen nicht erteilt:
a) bei einer Veräußerung oder Weitergabe von Eintrittskarten oder dem Erwerb von Eintrittskarten für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerbsmäßigen und/oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,
b) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten über nicht autorisierte Internetplattformen wie z.B. insbesondere eBay oder nicht autorisierte Online-Ticket-Börsen (z.B. viagogo) oder nicht autorisierten Internet-Auktionen jeweils mit Ausnahme einer Veräußerung im Wege des sog. Sofortverkaufs bzw. Sofortkaufs zu einem Preis, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder aufgrund der Weiterveräußerung der Eintrittskarte auf diesem Wege entstanden sind bzw. entstehen (z.B. Porto- und/oder z.B. eBay-Gebühr o.Ä.), nicht übersteigt,
c) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten zu einem Preis, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder der Weiterveräußerung der Eintrittskarte entstanden sind bzw. entstehen, übersteigt,
d) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten, um Gewinn zu erzielen, oder einem Erwerb von Eintrittskarten im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen, wobei Gewinnerzielungsabsicht in diesem Sinne die Absicht einer Veräußerung zu einem Preis meint, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder der Weiterveräußerung der Eintrittskarte entstanden sind bzw. entstehen, übersteigt,
e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Eintrittskarten zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder (Preis-)Gewinn oder als Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
f) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten ohne Hinweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.3. Die Weiterveräußerung oder die Weitergabe von Eintrittskarten unter Wahrung der in Ziffer 7.2 b) bis f) benannten Maßgaben bleibt unberührt.
7.4 Der Veranstalter kann die Abgabe und Übersendung von Eintrittskarten an solche Personen verweigern, die gegen vorstehende Regelungen in Ziffer 7.2. verstoßen haben oder den Versuch einer Weiterveräußerung unternommen haben, die einen Verstoß gegen die vorstehenden Regelungen in Ziffer 7.2. darstellt. Gleiches gilt für Personen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerbsmäßig oder kommerziell mit Karten handeln. In diesem Fall ist der Veranstalter auch berechtigt, bereits angebotene und/oder dem Besteller zum Ausdruck zur Verfügung gestellte bzw. an den Besteller übersandte Eintrittskarten, im Falle des Verstoßes gegen vorstehende Regelungen in Ziffern 7.2. vom Veranstalter zurückverlangt und/oder für unwirksam erklärt (elektronische Sperrung über den Barcode) werden. Dies gilt auch in den Fällen des Versuchs einer Veräußerung unter Verstoß gegen vorstehende Regelungen in den Ziffern 7.2.
7.5. Inhabern gesperrter Eintrittskarten kann der Zugang und Besuch der Veranstaltung durch den Veranstalter verweigert werden.
7.6. Die Veranstalter haftet nicht für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.
8. Urheber- und andere Rechte
8.1. Die künstlerischen Darbietungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Künstlers.
8.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.
9. Bildmaterial/Fotografien
9.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
10. Haftung
10.1. Der Veranstalter haftet
a) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
b) im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
10.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
- Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
- Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
10.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.
10.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Tauberbischofsheim.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
11.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.
Stand 30.10.2024
Neben den AGB des Veranstalters gelten ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform. Komplette AGB ansehen (Druckversion)
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